Die Personalpolitik des Bundes müsse sich nicht nur aus Gründen der demographischen Entwicklung auf eine alternde Belegschaft ausrichten, hält die GPK in einem am Freitag vorgestellten Bericht fest. Andere Personalmassnahmen - wie etwa der gleitende Berufssausstieg - seien der Vollpensionierung vorzuziehen.
Zudem seien Kriterien und Leistungen für eine administrative Pensionierung nicht dieselben, ob jemand in der allgemeinen Bundesverwaltung, bei der Post, swisscom oder den SBB arbeite, bemängelt die GPK. Eine Gleichbehandlung sei selbst innerhalb derselben Dienststelle nicht gewährleistet.
Fehlende Übersicht
Zur Praxis des Bundes fehlten zuverlässige Zahlen und ein Controlling, kritisierte GPK-Mitglied Michel Bégulin (SP/VD). Einen schwerwiegenden Mangel stelle das Fehlen einer Globalsicht im Departement für Bevölkerungsschutz, Verteidigung und Sport (VBS) dar, wo seit 1990 1302 Mitarbeitende administrativ pensioniert wurden.
In der übrigen Bundesverwaltung kam es bis Ende 1998 zu 204 administrativen Pensionierungen. Viele vorzeitige Abgänge aufgrund von Restrukturierung und Personalabbau verzeichnen auch die ehemaligen PTT-Betriebe. Bei der Post wurden bis 1998 1048 Personen vorzeitig pensioniert - bei Telecom/swisscom waren es seit 1994 insgesamt 2783.
Bei der swisscom sei heute kein einziger Angestellter mehr über 55 Jahre alt, sagte Béguelin. Diese Praxis stehe den Forderungen nach einer Erhöhung des Rentenalters diametral entgegen und werfe grundsätzliche Fragen auf, die über das Mandat der GPK hinausgingen.
Finanzierung: Verursacherprinzip durchsetzen
Die SBB bauten seit 1993 über administrative Pensionierungen 3565 Stellen ab. Die insgesamt gegen 10 000 Fälle verursachten laut GPK geschätzte Kosten von 1,6 Milliarden Franken. Für eine administrative Pensionierung bezahlt der Arbeitgeber durchschnittlich 200 000 Franken an die Pensionskasse.
In einzelnen Fällen erreichten die Beträge die Grössenordnung von einer Million Franken und mehr, stellt die GPK fest. Bei der Finanzierung der frühzeitigen Pensionierungen müsse das Verursacherprinzip konsequent durchgesetzt werden, fordert die GPK vom Bundesrat.
Es bestehe die Gefahr, dass sich der Arbeitgeber teilweise auf Kosten seiner Pensionskasse restrukturiere. Die Pensionskasse des Bundes müsse die bestehenden Kontrollrechte deshalb wirksamer wahrnehmen und diese allenfalls ausbauen. Zudem empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, die Ursachen der zunehmend medizinisch bedingten Austritte näher zu prüfen.
sda/ats 19.11.1999