<p>Bern (sda) Die WAK des Nationalrats will den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums eigentümerfreundlicher gestalten und damit Steuerausfälle in Kauf nehmen. Ihr Modell geht diese Woche zusammen mit jenem des Bundesrates in Konsultation.</p>

Der Bundesrat sieht vor, den Eigenmietwert des selbstgenutzten Wohneigentums nicht länger zu besteuern und im Gegenzug Schuldzinsen und Unterhaltskosten nicht mehr zum Abzug zuzulassen. Die Mehreinnahmen des Bundes von 120 bis 150 Millionen sollen zur Förderung des Neuerwerbs von Wohneigentum eingesetzt werden.

Mit der Annahme parlamentarischer Initiativen haben sich auch die Räte grundsätzlich für den Systemwechsel ausgesprochen. Das auf Kostenneutralität ausgerichtete Modell des Bundesrates erscheint der Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) nun aber zu eng, wie Präsident Rudolf Strahm (SP/BE) vor den Medien erklärte.

Abzüge weiter zulassen

Die WAK-Mehrheit hält daran fest, dass die Unterhaltskosten weiterhin abgezogen werden können. Sie will so einen "echten Unterhaltsanreiz" bieten und die Wirtschaft beleben. Einstimmig wendet sich die WAK gegen die Aufhebung der Abzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen sowie für die Restaurierung von Baudenkmälern.

Einverstanden ist die Kommissionsmehrheit damit, den Abzug der Hypothekarzinse auf der selbstbewohnten Liegenschaft zu streichen. Eine Minderheit möchte allerdings auch den Abzug dieser Schuldzinse retten. Von einem Systemwechsel könnte in diesem Fall nicht mehr gesprochen werden, sagte Strahm.

Ein Herz für Neuerwerber

Als zu wenig grosszügig erachtet die WAK-Mehrheit die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Erleichterungen für Neuerwerber. Statt eines degressiven Abzugs der Hypothekarzinse während zehn Jahren schlägt sie einen gleichbleibenden Abzug während 15 Jahren vor.

Viel zu kurz ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit schliesslich die Übergangsfrist von drei Jahren, während der die Steuerpflichtigen zwischen dem alten und dem neuen Regime sollen wählen dürfen. Nötig wäre eine Übergangsfrist von zwölf Jahren, heisst es in der Stellungnahme der WAK.

Es geht ins Geld

Für ihre Lösung ist die WAK bereit, namhafte Steuerausfälle in Kauf zu nehmen. Gestützt auf einen Expertenbericht bezifferte Strahm die Mindereinnahmen für den Bund auf 150 bis 170 Millionen und für die Kantone auf "zwei- bis dreimal mehr". Die flankierenden Massnahmen und die Übergangsregelung seien dabei nicht eingerechnet.

Nach Auskunft Strahms wird der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung zu seinem Modell eröffnen. Damit Doppelspurigkeiten vermieden werden, gehen die Vorschläge der WAK gleichzeitig in die Konsultation. Die WAK des Ständerats schliesst sich an, verzichtet aber auf eigene Vorschläge.

sda/ats 09.05.2002