<p>Bern (sda) Die Öffnung des Strommarktes und die Subventionierung notleidender Wasserkraftwerke sollen nicht miteinander gekoppelt werden. Die Kommission des Ständerates hat sich am Freitag gegen den Nationalrat gestellt - allerdings äusserst knapp. </p>

Der Nationalrat hatte mit 93 zu 88 Stimmen das Inkrafttreten des Elektrizitätsmarktgesetzes davon abhängig gemacht, dass der Souverän der Förderabgabe auf nicht erneuerbaren Energien zustimmt. Diese brächte für die Erneuerung der Wasserkraftwerke und die Abgeltung von "Investionsruinen" jährlich etwa 200 Millionen Franken.

Die Energiekommission des Ständerates (UREK) lehnte dies mit Stichentscheid von Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) ab. Eine Minderheit will deshalb, dass der Bund die nicht amortisierbaren Investitionen mit Darlehen finanziert, die erst zurückbezahlt werden müssen, wenn es die Ertragslage der Werke erlaubt.

In der Junisession wird der Ständerat aber über einen Ordnungsantrag von Simon Epiney (CVP/VS) abzustimmen haben, die Verabschiedung des Elektrizitätsmarktgesetzes auszusetzen, bis die Abstimmung über die Förderabgabe am 24. September Klarheit geschaffen hat.

Für raschere Liberalisierung

Mit ebenfalls 7 zu 6 Stimmen - immer mit Stichentscheid der Präsidentin - sprach sich die UREK für eine schnellere Marktöffnung als der Nationalrat aus. Bereits nach drei Jahren sollen auch kleinere Stromkonsumenten von den mutmasslich 30 Prozent tieferen Preisen profitieren können.

Mit Auflagen will die UREK verhindern, dass die künftige schweizerische Netzgesellschaft in ausländische Hände geraten kann und die Wasserkraft "verscherbelt" wird. Diese Gesellschaft soll dafür sorgen, dass inskünftig jedermann seinen Strom dort beziehen kann, wo er ihn am günstigsten erhält.

In der Gesamtabstimmung passierte das Elektrizitätsmarktgesetz mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Im Nationalrat hatte das Resultat 104 zu 24 Stimmen bei 51 Enthaltungen gelautet.

sda/ats 12.05.2002