<p>Bern (sda) Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wird erneut verschoben: Der Ständerat wies die Nationalratsvorlage für eine Fristenlösung mit 25 zu 18 Stimmen an die Kommission zurück - zur Freude der Abtreibungsgegner, zum Ärger der Befürworter.</p>

Eine Allianz von CVP, SVP und FDP folgte am Dienstag dem Antrag von Samuel Schmid (SVP/BE), der das Geschäft zeitlich mit der Beratung der Volksinitiative "Für Mutter und Kind" koordinieren will. Dabei soll eine Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen der Frau und denen des werdenden Lebens vorgenommen werden.

Entscheid noch nicht reif

Die Kommission liefere zu wenige Grundlagen, um jetzt einen Entscheid zu treffen, sagte Schmid. Zuerst müsse eine Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative auf den Tisch, doppelte Christine Beerli (FDP/BE) nach, obwohl sie sich materiell zu einem Fristenlösungs-Modell bekannte.

Die Volksinitiative zeige eine Spaltung der Bevölkerung, erklärte Filippo Lombardi (CVP/TI). Das rechtfertige eine Verschiebung der Debatte.

Eine solche "Pirouette" sei des Parlamentes unwürdig, hielt Kommissionssprecher Dick Marty (FDP/TI) vergeblich entgegen. Es gehe nicht an, dass eine Initiative die Arbeit des Parlamentes auf Jahre hinaus blockiere.

Keine klaren Mehrheiten

Justizministerin Ruth Metzler sieht in der Koordination der beiden Vorlagen "einen gewissen Sinn". Vor der Behandlung der Volksinitiative hätte der Bundesrat jedoch gerne die Position des Ständerates gekannt, sagte sie. Die Eintretensdebatte zeigte indes keine klare Mehrheit für das eine oder andere Modell.

Die Kommissionsmehrheit schlug vor, dem Nationalrat zu folgen und sich hinter das Modell einer Fristenlösung zu stellen. Diese würde einen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Wochen nach Ausbleiben der Periode ermöglichen.

Eine Minderheit und Bundesrätin Ruth Metzler plädierten für ein Schutzmodell mit Beratungspflicht, wie es von der CVP aufs Tapet gebracht worden war. Anträge lagen auch zu einer erweiterten Indikationenlösung sowie einer Reduktion der Entscheidungsfrist von 14 auf 12 Wochen vor.

Enttäuschung und verhaltene Genugtuung

Die Befürworter der Fristenregelung sind enttäuscht vom "Nicht-Entscheid" des Ständerats. Die Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch" bezeichnet die Rückweisung als "Augenwischerei". Stossend sei, dass die Vernehmlassung von 1997, in der sich unter anderem 16 Kantone und vier Halbkantone für die Fristenlösung ausgesprochen hatten, nicht respektiert werde.

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) dagegen spricht von einem Erfolg, zu dem ihre Volksinitiative "Für Mutter und Kind" beigetragen habe. Es erscheine sinnvoll, die verschiedenen Vorstösse zum gleichen Thema gleichzeitig zu behandeln.

Verhaltene Genugtuung löst die Rückweisung der Vorlage bei der Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens in der Schweiz (GLS) aus. Die Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen der Frau und denen des ungeborenen Lebens müsse sorgfältig und mit dem grösstmöglichen Schutz des Kindes vorgenommen werden.

sda/ats 20.06.2000