<p>Bern (sda) Berufstätigen Müttern soll vorerst während der acht Wochen Arbeitsverbot nach der Niederkunft der Lohn garantiert werden. Die zuständige Ständeratskommission favorisiert diese Minimallösung als ersten Schritt zu einem besseren Mutterschutz.</p>

Oppositionslos befürwortete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine Motion von Vreni Spoerry (FDP/ZH) für die achtwöchige Lohnfortzahlung. Alle weiter gehenden parlamentarischen und Standes-Initiativen wurden abgelehnt.

Die Motion Spoerry ist deckungsgleich mit einer parlamentarischen Initiative von Christine Egerszegi (FDP/AG), die im Nationalrat mit 99 zu 75 Stimmen verworfen worden war. Die grosse Kammer hiess stattdessen mit 114 zu 62 eine Kommissionsmotion für eine 14-wöchige Lohnfortzahlung gut.

Die Motion Spoerry schlösse die stossendste Lücke im Arbeitsrecht, sagte Kommissionssprecherin Christine Beerli (FDP/BE) am Dienstag vor den Medien. Sie verbaue nichts. Die SGK des Ständerates sei noch daran, eine verfeinerte Lösung zu finden.

Die vom Nationalrat verabschiedete Motion sieht eine Mischfinanzierung vor. In den ersten acht Wochen der Mutterschaft soll der Lohn durch den Arbeitgeber, in den folgenden sechs Wochen mit Geldern aus dem Fonds der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt werden.

Die SGK des Ständerates will diese Motion nur in der unverbindlichen Form eines Postulats überweisen. Bevor eine neue Sozialversicherung installiert werde, sei eine Gesamtsicht nötig, die auch die nachhaltige Finanzierung garantiere, sagte Beerli.

Am 13. Juni 1999 hatte das Volk eine Mutterschaftsversicherung abgelehnt, die einen 14-wöchigen bezahlten Urlaub für die berufstätigen Mütter und eine Grundleistung für Mütter ohne Erwerbsarbeit gebracht hätte. Die Verfassung verlangt seit 1945 einen Mutterschutz.

sda/ats 04.07.2000