Gälte die vom Bundesrat vorgeschlagene Gleichstellung der Witwen- mit der Witwerrente, hätten 70 Prozent der Witwen keinen Rentenanspruch mehr. Beim Modell der Nationalratskommission wären es noch 47 Prozent. Statt 786 Millionen würden nach Auskunft von Präsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) nur 525 Millionen Franken eingespart.
Letztes Kind nach 27
Einverstanden war die Kommissionsmehrheit mit dem für Frauen wie Männer geltenden Grundsatz, dass Verwitwete nur noch so lange eine Rente erhalten sollen, als sie Kinder unter 18 Jahren zu betreuen haben. Mit besonderen Bestimmungen für die Witwen federte man das neue Regime in der 11. AHV-Revision aber ab.
Danach soll die Witwe einen unbefristeten Rentenanspruch haben, wenn sie über 45 Jahre alt ist, bevor das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet hat. Der Bundesrat setzte die Altersgrenze bei 50 Jahren. Bei der Kommission geht leer aus, wer sein letztes Kind mit unter 27 Jahren hat. Gemäss Bundesrat läge das Alter bei 32 Jahren.
Niemand fällt durch die Maschen
Von den neuen Bestimmungen wären laut Kommission bei einem Inkrafttreten Anfang 2003 die Frauen ab Jahrgang 1958 betroffen, laut Bundesrat jene ab Jahrgang 1953. Während die Landesregierung nur eine Schonfrist von drei Jahren vorschlug, beschloss die Kommission für die laufenden Witwenrenten eine volle Besitzstandgarantie.
Damit niemand durch die Maschen fällt, sollen nach dem Vorschlag der Kommission Witwen und Witwer in prekären Verhätnissen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben - unabhängig davon, ob sie eine Verwitwetenrente erhalten oder nicht. Dormann rechnet mit rund 35 Millionen, die nach geltender Ordnung von den Kantonen zu bezahlen wären.
Für die Linke Sozialabbau
SP und Grüne könnten diese angeblich soziale Lösung nicht mittragen, sagte Stephanie Baumann (SP/BE) vor den Medien. Dieser "Sozialabbau" im Umfang einer halben Milliarde treffe vor allem Frauen der unteren Einkommensschichten. Gerade hier sei aber das Risiko der Verwitwung gross: "Bauarbeiter sterben früher als Akademiker."
Das links-grüne Lager will sich im Plenum für das geltende Recht einsetzen. Dieses garantiert die Rente von monatlich 800 bis 1600 Franken allen Witwen, die beim Tod des Ehemannes Kinder haben oder nach mindestens fünfjähriger Ehe das 45. Altersjahr überschritten haben.
Nach Auskunft Dormanns ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Kommission werde höchstwahrscheinlich noch eine zweite Lesung durchführen, sagte die Kommissionspräsidentin.
Festhalten am Mischindex
Entschieden hat die Kommission über die Anpassung der Renten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt sie am Mischindex fest, der je zur Hälfte die Lohn- und Preisentwicklung erfasst. Eine bürgerliche Minderheit möchte die Löhne zu einem Drittel und die Preise zu zwei Dritteln heranziehen, eine linke schlägt das Umgekehrte vor.
Nach der Volksabstimmung vom 26. November über die Rentenalter-Initiativen wird sich die Kommissson die Frage des flexiblen Rentenalters vornehmen. Dazu wurde eine Subkommisison eingesetzt. Yves Guisan (FDP/VD) erklärte vor den Medien, hier müsse nach den Beschlüssen zur Witwenrente eine bescheidenere Lösung gesucht werden.
sda/ats 10.11.2000