Der dringliche Bundesbeschluss, mit dem die Abwanderung von Börsengeschäften ins Ausland verhindert werden soll, wurde von der Nationalratskommission mit 13 zu 9 Stimmen in der Fassung des Bundesrates angenommen. Er wird von beiden Kammern in der Dezembersession behandelt und soll Anfang 2001 in Kraft treten.
Unbestritten blieb laut Kommissionspräsident Rudolf Strahm (SP/BE) der Wegfall der Umsatzabgabe bei Geschäften von Börse zu Börse mit Ausfällen von jährlich 50 Millionen Franken. Damit soll verhindert werden, dass Schweizer Banken beim Handel mit Schweizer Titeln (blue chips) an der virtuellen Börse virt-ix in London benachteiligt werden.
Ständerat zielt auf Pensionskassen
Bei den institutionellen Anlegern schlug die WAK einen andern Weg ein als die Ständeratskommission. Mit dem Bundesrat will sie von der Umsatzabgabe nicht nur die ausländischen institutionellen Anleger und die schweizerischen Anlagefonds befreien, sondern auch die inländischen institutionellen Investoren (öffentliche Hand, Pensionskassen, Lebensversicherer).
Die Ständeratskommission möchte die inländischen Anleger zu Effektenhändlern erklären, die in jedem Fall der Umsatzabgabe unterliegen. Insbesondere will sie verhindern, dass Pensionskassen ihre Börsengeschäfte ausländischen Banken anvertrauen. Die Steuerausfälle würden bei den institutionellen Anlagern statt 440 nur noch 168 Millionen ausmachen.
Insgesamt entgingen dem Bund gemäss Bundesrat und Nationalrats-WAK jährlich 490 Milllionen, während es bei der Ständeratskommission nur 218 Millionen wären. Der Bundesrat könne laut Finanzminister Kaspar Villiger mit beiden Modellen leben, sagte Strahm. In Sachen Abwanderung halte er sie beide für "einigermassen wasserdicht".
Minderheitsanträge
Mit 15 zu 8 Stimmen verwarf die WAK einen Rückweisungsantrag, mit dem die Linke eine Kompensation der Ausfälle verlangte. Ein Antrag, nur die Befreiung der Geschäfte von Börse zu Börse dringlich zu erklären, scheiterte mit 12 zu 10 Stimmen. Nichts wissen wollte die WAK davon, auch Beteiligungsgesellschaften (z.B. Ebners BZ-Trust) zu entlasten.
Die unterlegenen Anträge - darunter auch ein Nichteintretensantrag - werden von Minderheiten im Plenum aufgenommen. Er halte das Geschäft "nicht an sich für gefährdet", sagte Strahm. Ungewiss sei aber, ob sich die Räte im Dezember einig würden und ob das zur Dringlichkeit erforderliche absolute Mehr zustandekomme.
sda/ats 21.11.2000