<p>Bern (sda) Der Vorbezug der AHV-Rente soll stärker erleichtert werden, als der Bundesrat es vorschlägt. Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates will für die soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters 800 statt 400 Millionen Franken einsetzen.</p>

Mit den Entscheiden zum Rentenalter hat die SGK die erste Lesung der 11. AHV-Revision abgeschlossen. Ende Januar will sie die Vorlage einer zweiten Lesung unterziehen. Für die Märzsession in Lugano wird das Geschäft voraussichtlich nicht mehr reif. Es dürfte nun in einer Sondersession im Mai behandelt werden.

Unbestritten blieb in der SGK der Antrag des Bundesrates, das Rentenalter der Frau 2009 auf die für Männer geltenden 65 Jahre zu erhöhen. Zu reden gab nach Auskunft von Kommissionspräsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU), unter welchen Bedingungen ab 62 Jahren eine ganze und ab 59 eine halbe Rente vorbezogen werden darf.

Ein sozialer "Knick"

Um mit reduzierten Kürzungssätzen auch den kleinsten Einkommen die vorzeitige Pensionierung zu ermöglichen, möchte der Bundesrat die 400 Millionen verwenden, die mit dem höheren Frauen-Rentenalter eingespart werden können. Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die SGK, für die soziale Abfederung zusätzliche 400 Millionen einzusetzen.

Der Bundesrat schlägt eine lineare Rentenkürzung vor, die sich mit dem Einkommen und der Zahl der Vorbezugsjahre von 1,7 Prozent auf 16,8 Prozent verschärft. Demgegenüber will die SGK bei einem Erwerbseinkommen von 48 240 Franken einen "Knick" machen, damit auch profitiert, wer knapp keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat.

Zwischen 0,9 und 14,3 Prozent

Nach dem Antrag der Kommission beträgt die lebenslange Kürzung bei einem einzigen Vorbezugsjahr (Alter 64) bis zu einem Einkommen von 48 240 Franken 0,9 Prozent, bis 60 300 Franken 2,1 Prozent und ab 72 360 Franken 3,4 Prozent. Bei zwei Vorbezugsjahren macht die Reduktion 4,1, 6,2 und 8,4 Prozent aus, bei drei Jahren 8,4, 11,1 und 14,3 Prozent.

Im Gegensatz zum Bundesrat will die SGK bei der Festlegung des Kürzungssatzes die Erziehungsgutschriften nicht dem Einkommen zuschlagen. Wer 48 240 Franken verdient, hat als auch dann Anspruch auf den tiefsten Kürzungssatz, wenn ihm für die Berechnung der ordentlichen Rente beispielsweise 7700 Franken für zwei Kinder gutgeschrieben werden.

MWST-Prozente allein für die AHV

Diese Beschlüsse verschlechtern die Bilanz der - notabene im Zeichen der finanziellen Konsolidierung stehenden - Revision um 400 Millionen. Um das Loch zu stopfen, reklamiert die SGK alle "Demografieprozente" der MWST voll für die AHV. Dies gilt auch für das heutige Prozent, bei dem die Räte eben erst am Bundesanteil von 17 Prozent festgehalten haben.

Einverstanden ist die Kommission mit der Ermächtigung des Gesetzgebers, die MWST zugunsten der AHV um höchstens 1,5 Prozent zu erhöhen. Sie rechnet damit, dass Anfang 2004 ein erster Schritt um 0,5 Prozent fällig ist.

Witwenrente noch auf dem Prüfstand

Laut Dormann wird die SGK in der zweiten Lesung einige Punkte nochmals unter die Lupe nehmen. Noch offen ist insbesondere die Frage der Verwitwetenrente. Die Kommission blieb hier bei der Gleichstellung der Geschlechter auf halbem Weg stehen, indem sie die Witwenrente weniger stark abbaute als der Bundesrat.

Der Spareffekt bei der Witwenrente wurde damit von 786 auf 550 Millionen reduziert. Insgesamt bringt die 11. AHV-Revision nach den Anträgen der SGK noch eine finanzielle Verbesserung um 610 Millionen (ohne MWST). Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären es knapp 1,3 Milliarden.

sda/ats 11.01.2001