<p>Bern (sda) Die Ständeratskommission hat die erste Lesung der Gen-Lex-Vorlage abgeschlossen. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte sie ein fünfjähriges Teilmoratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ab.</p>

Mit dem Bundesrat setzt die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) bei der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich auf ein strenges Bewilligungsverfahren. Die bisher in Verordnungen verankerten Bedingungen sollen aber auf Gesetzesstufe gehoben werden und so mehr Gewicht erhalten.

Zeit zum Nachdenken

Peter Bieri (CVP/ZG) will sich im Plenum für das abgelehnte Teilmoratorium wehren. Gelten soll das fünfjährige Verbot (ab Inkrafttreten des Gesetzes) für gentechnisch veränderte Nutztiere sowie für GVO-Freisetzungen, bei denen innerhalb der Art oder artüberspringend das Risiko einer unkontrollierten Übertragung (Auskreuzung) besteht.

Zulassen möchte Bieri etwa die "Herstellung" von Rindern, die nicht mehr an der Maul- und Klauenseuche erkranken, nicht aber jene von Kühen mit einer übermässigen Milchleistung. Im übrigen sollte das Moratorium dazu genutzt werden, bis 2007/08 Wissenslücken zu schliessen. Nur mit ihm könne angesichts der starken Widerstände gegen GVO eine schärfere Volksinitiative verhindert werden.

"Ein Moratorium garantiert noch kein Nachdenken", sagte WBK-Präsident Pierre Alain-Gentil (SP/JU) vor den Medien. Es sei besser, jetzt zu legiferieren. Das strenge Bewilligungsverfahren komme einem faktischen Moratorium gleich. Kein Thema war laut Gentil ein absolutes Moratorium, das verfassungsmässig fragwürdig wäre und auch die Chancen der Gentechnik verbauen würde.

Was heisst "Würde der Kreatur"?

Die WBK begrüsst, dass das Gesetz neben Mensch und Umwelt neu auch die biologische Vielfalt und die Würde der Kreatur schützen soll. Sie möchte die "Würde der Kreatur" aber im Gesetz selber näher definieren. Die Würde von Tieren und Pflanzen sei dann verletzt, wenn "artspezifische Eigenschaften oder Lebensweisen" erheblich beeinträchtigt würden.

Einverstanden ist die Kommission mit der auf die GVO-Hersteller beschränkten Haftung und mit der auf 30 Jahre verlängerten Verjährungsfrist. Für vorsätzliche Schädigungen von Menschen oder Umwelt durch GVO verlangt sie Strafbestimmungen im StGB. Auch in der Gentechnologie will sie zudem das Verbandsbeschwerderecht einführen.

Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die WBK die neuen Bestimmungen über die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich nicht ins Umweltschutzgesetz und andere Erlasse einbauen. Wegen der raschen Entwicklung und der besonderen Probleme zieht sie ein Spezialgesetz vor. Ein Experte soll entsprechende Vorschläge formulieren.

Nicht reif für Lugano

Im Februar will die Ständeratskommission die Gen-Lex-Vorlage einer zweiten Lesung unterziehen. Laut Gentil steht bereits fest, dass das Geschäft vom Plenum noch nicht in der Märzsession in Lugano behandelt werden kann. Es wird voraussichtlich in der Sondersession im Mai traktandiert.

Notiz: Die Meldung bsd120 wurde durchgehend ergänzt.

sda/ats 23.01.2001