Hess hatte dem Parlament Verwaltungsratsmandate bei zwei Tabakkonzernen nicht gemeldet. Er stützte sich dabei auf die Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) von 1985, dass nur "bedeutende" Verwaltungsratsmandate und "wichtige" Leitungs- und Beratungsfunktionen deklariert werden müssen.
Wie Hess am Freitag vor den Medien in Bern erklärte, genügt diese Regelung den heutigen Anforderungen an Transparenz nicht mehr. Das Büro des Nationalrates begrüsse deshalb den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK), die Adjektive "bedeutend" und "wichtig" aus dem GVG zu streichen.
Derzeit gilt ein Verwaltungsratsmandat als "bedeutend", wenn das Aktienkapital 5 Millionen Franken übersteigt. Diese Interpretationshilfe sei heute überholt, sagte Hess. Bis Ende April sollen alle Parlamentsmitglieder Mandate nachmelden, die der geltenden Sprachregelung widersprechen.
Das Büro des Nationalrates sei am Grundsätzlichen und nicht am Fall Hess interessiert gewesen, sagte Nationalrats-Vizepräsident Yves Christen (FDP/VD). In seiner 17-jährigen Ratszugehörigkeit habe der Milizparlamentarier Hess nie Partikularinteressen vertreten.
Sanktionen vorgesehen
Der Gesetzgeber habe seinerzeit gewollt, dass der einzelne Parlamentarier selber seine Mandate gewichtet, sagte Christen. Die Parlamentsdienste hätten einfach die Angaben im Ragionenbuch mit den Angaben der Parlamentsmitglieder verglichen, sagte Ständeratssekretär Christoph Lanz. Auf Diskrepanzen aufmerksam gemacht, hat sich laut Lanz nie ein Parlamentsmitglied geweigert, seine Interessenbindung offenzulegen. Heute gibt es keine Sanktionen gegen Verstösse der Meldepflicht. Die SPK sieht in ihrem GVG-Revisionsentwurf solche vor. Die Vorlage dürfte in der Herbstsession behandelt werden.
sda/ats 16.02.2001