Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), mit der die Behörden die Verkehrssicherheit erhöhen wollen, wurde von der nationalrätlichen Verkehrskommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Sie kommt im Juni ins Plenum.
Gleichwohl 0,5 Promille?
Mit 15 zu 10 Stimmen beschloss die Kommission, dass die Bundesversammlung den zulässigen Alkoholgehalt mit einer Verordnung festlegen soll. Bundesrat und Ständerat hatten diese Kompetenz bei der Landesregierung belassen wollen. "Das Parlament ist näher beim Volk", sagte Präsident Duri Bezzola (FDP/GR) vor den Medien. Damit könnten die Räte den Plan des Bundesrates noch durchkreuzen, die Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille zu senken. Die Kommission neigt allerdings 0,5 Promillen zu: Peter Föhn (SVP/SZ), der 0,8 Promille im Gesetz fixieren wollte, scheiterte mit 10 zu 13 Stimmen. Obschon er Widerstand aus Randregionen erwartet, sieht Bezzola gute Chancen für 0,5 Promille.
"Medralex" noch nicht reif
Das Ziel, dem Blaufahren verstärkt den Kampf anzusagen, war unbestritten. Atemluftkontrollen sollen neu auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit durchgeführt werden können. Ausserdem wird das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten jenem in angetrunkenem Zustand gleichgestellt. Die Kommission hatte zunächst erwogen, die standardisierte Methode "Medralex" zur Feststellung der Fahrunfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und andern Substanzen ins Gesetz einzufügen. Nach der Vernehmlassung kamen ihr aber Zweifel an der Praktikabilität und daran, dass genügend ausgebildete Polizeibeamte zur Verfügung stünden. Bundespräsident Moritz Leuenberger kündigte an, "Medralex" vereinfacht in die Verordnung einzubauen. Für Cannabis am Steuer stellte er "Toleranz null" in Aussicht.
Probezeit für Neulenker
Mit Bundesrat und Ständerat legte die Nationalratskommission im übrigen das Schwergewicht auf die verbesserte Aus- und Weiterbildung der Neulenker. Wer den Führerausweis erhält, soll sich in Zukunft einer dreijährigen Probezeit unterziehen müssen. Im Gegensatz zum Erstrat beschloss die Kommission aber mit 13 zu 8 Stimmen, Weiterbildungskurse während der Probezeit nur dann vorzuschreiben, wenn der Neulenker eine mindestens verwarnungswürdige Widerhandlung begangen hat.
Keine Privilegien für Berufschauffeure
Das revidierte SVP fasst Wiederholungstäter härter an, wobei sich die Strafe kaskadenmässig bis zum unbefristeten Führerausweisentzug verschärft. Mit 13 zu 12 Stimmen widersetzte sich die Kommission dem Ständeratsbeschluss, die Mindestdauer des Ausweisentzugs bei Berufschauffeuren zu reduzieren. Nichts wissen wollte sie schliesslich von einem Antrag, den der Bundesrat in letzter Minute nachgeliefert hatte. Ihrer Ansicht nach braucht es nähere Abklärungen, bevor zwingende Verkehrslenkungsmassnahmen über die Transitachsen hinaus auf das übrige Strassennetz ausgedehnt werden.
sda/ats 03.04.2001