Das vom Bundesrat vorgeschlagene Teilsplitting sieht vor, die Einkommen der Ehepartner zusammenzuzählen, für die Berechnung des Steuersatzes dann aber durch 1,9 zu teilen. Massgeblich sind so für die Berechnung des Steuersatzes statt 100 nur 52,63 Prozent des steuerbaren Gesamteinkommens. Bei einem Vollsplitting mit Divisor 2,0 wären es 50 Prozent.
Die WAK zog dieses Modell der von der Linken propagierten individuellen Besteuerung vor. Das in letzter Minute von der CVP aufgegebene Familiensplitting wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Hier würden Ehe- und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert, während sonst die Individualbesteuerung gälte.
SP ärgert sich über die CVP
Über die Details ihres Modells will die WAK am 2./3. Juli beraten. Laut Präsident Rudolf Strahm (SP/BE) sind bezüglich Divisor, Abzüge und Spielraum für die Kantone noch alle Varianten möglich. Zur Diskussion steht auch der von der Linken angestrebte Wechsel von Abzügen vom Einkommen zu Abzügen vom Steuerbetrag. Vorgegeben bleibt, dass die Reform nicht mehr als 1,3 Milliarden Franken kosten darf.
Vor der Presse kritisierten die SP-Vertreterinnen Jacqueline Fehr (ZH) und Hildegard Fässler (SG) den Kurswechsel der CVP scharf. Mit Minikorrekturen am bundesrätlichen Modell wolle die CVP "den Schein als Kämpferin für die Anliegen der Familie wahren". Im Verbund mit SVP und FDP schlage sie aber eine massive Umverteilung der Steuerlast von unten nach oben vor.
Das Familiensplitting habe sich nach neuen Berechnungen als zu teuer erwiesen, sagte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG). Vorab mit höheren Kinder- und Ausbildungsabzügen strebe die CVP eine maximale Entlastung des Mittelstandes an. Statt 17 Prozent müssten künftig 40 Prozent keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen. Der Systemwechsel bei den Abzügen sei auch für die CVP eine "valable Möglichkeit".
Im Herbst vor dem Plenum
Umstritten sind neben der näheren Ausgestaltung des neuen Besteuerungsmodells auch die Auswirkungen auf die Kantone, die von der Reform über das Steuerharmonisierungsgesetz miterfasst werden. Laut Strahm hat die WAK dazu nähere Abklärungen verlangt. Nach der Detailberatung im Juli wird sie Ende August eine zweite Lesung durchführen.
Die WAK will im August das ganze Steuerpaket verabschieden, so dass sich der Erstrat im Herbst damit befassen könnte. Die erste von zwei Vorlagen umfasst neben der Familienbesteuerung auch Entlastungen bei der Unternehmenssteuer und die Überführung des Börsenstempel-Abbaus ins ordentliche Recht, die zweite bringt einen Systemwechsel beim Wohneigentum.
Notiz: Die Meldung bsd187 wurde durchgehend ergänzt. Bitte beachten Sie, dass es in der ersten Meldung im 1. Abschnitt nach dem Lead heissen sollte "100 Prozent" (nicht 1000 Prozent) und "des steuerbaren Gesamteinkommens" (statt des Steuersatzes).
sda/ats 14.06.2001