Wie Kommissionspräsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Freitag mitteilte, lehnte die UREK die Volksinitiativen "MoratoriumPlus" und "Strom ohne Atom" mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen bzw. mit 8 zu 0 Stimmen ab. Das neue Kernenergiegesetz (KEG) wurde mit 6 zu 3 Stimmen verabschiedet. Es kommt am 13. Dezember ins Plenum.
Moratorium für Wiederaufbereitung
Im Gegensatz zum Bundesrat entschied die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, die Wiederaufbereitung von Brennstäben in La Hague und Sellafield weiter zulassen. Die beiden erprobten und streng kontrollierten Anlagen in Frankreich und England erfüllten die im KEG formulierten Voraussetzungen, sagte Forster.
Eine Minderheit will am Verbot festhalten. Eine zweite Minderheit schlägt ein zehnjähriges, um weitere zehn Jahre verlängerbares Moratorium für die Wiederaufbereitung vor. Dieses begänne, wenn 2006 die Verträge mit den beiden Anlagen auslaufen.
So oder so vors Parlament
Die UREK folgte dem Bundesrat darin, dass Rahmenbewilligungen für neue Kernanlagen dem Parlament unterbreitet und dem fakultativen Referendum ausgesetzt werden sollen. Diese Verfahren sollen zusätzlich auch bei Zweckänderungen von Atomanlagen oder bei grundlegenden Erneuerungen gelten.
Der Bundesrat soll nach dem einstimmigen Entscheid der UREK auch bei Ablehnung eines Rahmenbewilligungsgesuchs das Parlament begrüssen müssen. Bejaht die Bundesversammlung das Gesuch, geht das Geschäft an den Bundesrat zur Neuauflage zurück. Das letzte Wort behält das Parlament oder - bei einem Referendum - das Volk.
Kein Veto der Kantone
Wenn eine Rahmenbewilligung erteilt worden ist, soll kein Veto der Kantone mehr möglich sein, sagte Forster. Eine Ausnahme gelte nur für den Wellenberg im Kanton Nidwalden, weil dort die Verfahren bereits liefen und die Regeln nicht während des Spiels geändert werden dürften.
Radioaktive Abfälle sollen nach Antrag des Bundesrates "grundsätzlich" im Inland entsorgt werden. Die UREK verdeutlichte, dass Exporte ins Ausland dann möglich sein sollten, wenn dort die inländischen Sicherheitsstandards garantiert seien. Es gelte also nicht das Sprichwort "Aus den Augen, aus dem Sinn", sagte Forster.
Entsorgungsnachweis befristen
Der Bundesrat möchte die Frist, binnen derer die Werke den Entsorgungsnachweis erbringen müssen, selber bestimmen. Mit 6 zu 5 Stimmen entschied die Kommission, dass die Werke ihren Nachweis innert 10 bis 15 Jahren abliefern müssen. Dann müsste nicht abgestellt, doch die Politik müsste tätig werden, sagte Forster.
Wie der Bundesrat will die UREK im Gegensatz zu den beiden Initiativen die Option Kernenergie offenhalten. Die schweizerischen Werke sollen so lange am Netz bleiben dürfen, wie die Sicherheit gewährleistet ist. Über die beiden Initiativen muss bis Ende 2003 abgestimmt werden.
sda/ats 23.11.2001