<p>Bern (sda) Die Kantone müssen in ihren Spitälern für privat- und halbprivat Versicherte mitbezahlen. Das kostet sie 700 Millionen Franken im Jahr. Eine Ständeratskommission sucht eine Lösung, wie sie diesen Kostenschub erträglich machen kann. </p>

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 30. November 2001. Danach sind die Kantone verpflichtet, die Grundversicherung nicht nur in der allgemeinen Abteilung, sondern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung hälftig zu subventionieren.

Hoffen auf gütliche Lösung

Das Urteil des Versicherungsgerichtes sei von seltener Klarheit, sagte Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) am Dienstag vor den Medien. Es gebe daran nichts zu deuteln, und es sei auch keine Überraschung. Die Kantone seien nicht Opfer eines unklaren KVG.

Die Kantone hätten die Rechtslage schlicht nicht wahrhaben wollen, sagte Frick. In den Hearings mit Kantonen und Kassen habe er Streit- und Diskussionskultur vermisst. Die beiden Parteien stünden sich unversöhnlich gegenüber und seien nicht konsensbereit. Trotzdem hoffe die Kommission noch auf eine gütliche Lösung.

Parlament gefordert

Würde das Gerichtsurteil voll durchgezogen, entstünden den Kantonen Mehrkosten von 700 Millionen pro Jahr. Das sei ein Kostenschub, der grosse finanzielle und politische Probleme mit sich bringe, sagte Frick. Deshalb sei das Parlament gefordert. Es müsse vor allem die Rückwirkung des Urteils klären.

Die SGK sehe zwei Möglichkeiten: eine vorgezogene separate Revision der Spitalfinanzierung im KVG oder eine Übergangslösung mit einem dringlichen Bundesgesetz. Beide Wege würden nun vertieft überprüft und mit der nationalrätlichen Schwesterkommission abgesprochen, sodass die SGK Mitte Februar entscheiden könne.

Rasch Klarheit schaffen

Bei einer Übergangslösung hätten die Kantone ab 2002 - ausgehend von den Tarifen und nicht den effektiven Kosten - einen steigenden Beitrag zu leisten, der ab 2004 auf 500 Millionen zu stehen käme. Das Bundesamt für Justiz kläre ab, ob die Kosten für 2001 durch eine Pauschale abgegolten werden könnten.

Die Kantone hatten geltend gemacht, die finanzielle Mehrbelastung in so kurzer Frist sei nicht tragbar. Sie schlugen vor, für die Zusatzversicherten ab diesem Jahr 60 Prozent des Tarifs für die Allgemeinabteilung zu zahlen. Das würde sie rund 300 Millionen pro Jahr kosten. Die SGK des Ständerates möchte für die Kantone und die Kassen rasch Klarheit schaffen. Ein allfälliges dringliches Bundesgesetz könnte von beiden Räten schon in der Frühjahrssession beschlossen werden, sagte Frick. Würde die Spitalfinanzierung aus der KVG-Revision herausgelöst, dürfte es Sommer werden.

sda/ats 22.01.2002