<p>Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates will den Nationalrat beim Steuerpaket zurückpfeifen. Mit klarem Mehr hat sie beschlossen, Lebensversicherungen, Pensionskassen und Corporates nicht von der Umsatzabgabe zu befreien.</p>

Mit dem Bundesrat liess es die WAK dabei bewenden, den Ende 2002 auslaufenden dringlichen Teilabbau des Börsenstempels um 310 Millionen ins ordentliche Recht überzuführen. Die Beschlüsse des Nationalrates würden den Bund jährlich 450 Millionen Franken kosten, sagte WAK-Präsident Fritz Schiesser (FDP/GL) am Freitag vor den Medien.

Laut Schiesser käme es zu einer "unhaltbaren Situation", weil diese Ausfälle unter dem Regime der Schuldenbremse kompensiert werden müssten. Weder bei Lebensversicherern und den Pensionskassen noch bei den Corporates (Firmenkunden mit Domizil im Ausland, die für eigene Rechnung Wertschriftengeschäfte tätigen) bestehe zudem eine akute Abwanderungsgefahr.

Der Nationalrat hat übermarcht

Bereits früher hatte sich die WAK dem Nationalratsbeschluss widersetzt, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 auf 8 Prozent zu senken und damit dem Fiskus weitere 300 Millionen zu entziehen. Knapp passierte hingegen die 30 Millionen kostende Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250 000 Franken auf eine Million.

Alle diese Beschlüsse seien noch provisorisch und Rückkommensanträge jederzeit möglich, sagte Schiesser. Die Kommission sei aber überzeugt, dass der Nationalrat mit seinen Steuersenkungen über das Ziel hinausgeschossen habe. "Im übrigen ist es genau so schwierig, Steuern zu senken, wie Steuern zu erhöhen."

Familienbesteuerung noch offen

Noch nicht im Detail behandelt hat die Kommission die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Bisher traf sie erst einen Grundsatzentscheid zugunsten des von Bundesrat und Erstrat gewählten Teilsplittings, bei dem die Einkommen der Paare weiterhin zusammengezählt, zur Berechnung des Steuersatzes dann aber durch 1,9 geteilt werden.

Laut Schiesser will die Kommission am 21. Februar definitiv über den Stempel und nach Möglichkeit auch über die Ehepaar- und Familienbesteuerung entscheiden. Vom Plenum werden die beiden Vorlagen - entweder in einem einzigen Erlass oder als Zweierpaket - im März oder im Juni behandelt.

Wohneigentum später

Erst später wird sich die WAK mit der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums befassen. Bei dieser Teilvorlage des Steuerpakets hat der Nationalrat dem vom Bundesrat beantragten Systemwechsel (Abschaffung des Eigenmietwerts) zugestimmt, gleichzeitig aber dem Fiskus weitere empfindliche Einbussen beschert.

sda/ats 25.01.2002