Kernpunkt des Vertrags ist die Beschränkung der Anzahl Anflüge über Süddeutschland bis 2005 von heute 154 000 auf unter 100 000. Seit dem 19. Oktober 2001 gilt eine um drei Stunden verlängerte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, die an Wochenenden ab dem 27. Oktober auf 20 bis 6 Uhr erstreckt wird.
Wie Präsident Peter Vollmer (SP/BE) vor den Medien ausführte, ist niemand in der Kommission von dem Vertrag begeistert. Mehrheit und Minderheit unterschieden sich in der Beurteilung des Risikos, was bei einer Nichtratifizierung durch das eidgenössische Parlament zu erwarten ist.
Vertrag statt Gericht
Die Minderheit, der Vollmer angehört, ist der Meinung, dass der Vertrag immer noch besser sei als ein deutsches Diktat, das der Flughafen Zürich vor deutschen Gerichten mit ungewissem Erfolg anfechten müsste. Der Flughafen und die Fluggesellschaft Swiss könnten durch zeitraubende Gerichtshändel gefährdet werden.
Zudem fiele die von der schweizerischen Skyguide besorgte Flugsicherung über Süddeutschland an die deutsche Flugsicherung DFS zurück, sagte Vollmer. Der Warteraum über Süddeutschland müsste wohl in die Innerschweiz verlegt werden. Das sei sicherheitsmässig unproblematisch, bringe aber komplizierte Abläufe.
Hoffen auf die EU
Die Mehrheit ist dagegen laut Barbara Polla (LPS/GE) der Ansicht, dass der Vertrag den Flughafen Kloten diskriminiert, weil von ihm im Vergleich zu den deutschen Flughäfen ein strengerer Lärmschutz verlangt wird. Die Bevölkerung Süddeutschlands werde besser gestellt als die Umwohner Zürichs.
Der Vertrag habe überdies einen Geburtsfehler, sagte Polla: Er zähle die Flugbewegungen, statt dass er die Lärmbelastung messe. Die EU habe neuerdings eine Richtlinie, die dank dem Luftverkehrsabkommen auch für die Schweiz gelte. Im Streitfall sei diese Richtlinie, die Diskriminierungen verbiete, anrufbar.
Sukkurs aus der Romandie
Vor ihrem Entscheid führte die Kommission Hearings durch, bei denen auch der deutsche Botschafter Reinhard Hilger auftrat. Für den Fall einer Nichtratifikation besteht eine deutsche Verordnung, die die Zahl der Landeanflüge auf 80 000 begrenzen, das Nachtflugverbot erweitern und ein Wochenendflugverbot bringen würde.
Die knappe Ablehnung des Vertrags sei nicht nur parteipolitisch zu deuten, sagte Vollmer. Ja- und Nein-Stimmen seien auch regionalpolitisch bestimmt. Romands seien gegen den Vertrag, weil sie ein Präjudiz für Cointrin befürchteten, sagte Polla. Die Westschweiz möchte zu Kloten und der neuen Swiss stehen.
Die Verhandlungsführung von Verkehrsminister Motitz Leuenberger sei in der Kommission kein Thema gewesen, sagten Vollmer und Polla. Der Vertrag kommt in der Junisession ins Plenum und muss auch vom Ständerat beraten werden. Der deutsche Bundestag hat bereits eine erste Aussprache durchgeführt.
sda/ats 30.04.2002