<p>Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates will möglichst zivilstandsunabhängige Steuern. Sie hat die Beschlüsse des Nationalrates zur Ehepaar- und Familienbesteuerung korrigiert und das neue Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt.</p>

Im Einklang mit dem Bundesrat hatte der Nationalrat ein Teilsplitting beschlossen, bei dem die Einkommen der Ehepaare zwar weiterhin addiert, zur Berechnung des Steuersatzes aber durch 1,9 geteilt werden. Um eine Benachteiligung Alleinstehender zu vermeiden, sah er für diese einen Haushaltsabzug von 11 000 Franken vor.

Missbräuche befürchtet

Daran gefielen der Ständerats-WAK vor allem zwei Dinge nicht, sagte Präsident Fritz Schiesser (FDP/GL) am Freitag vor den Medien. Zum einen bevorzuge der Divisor 1,9 die Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Zum andern könnte der hohe Haushaltsabzug von 11 000 Franken widerrechtlich auch von Konkubinatspaaren erschlichen werden, was gewichtige Steuerausfälle zur Folge hätte.

Um diese Fehler zu korrigieren, schlägt die WAK vor, den Haushaltsabzug für Alleinstehende auf 3000 Franken zu senken und den Divisor beim Teilsplitting auf 1,5 festzusetzen. Erwerbstätige Ehepaare (inklusive Rentner) sollen zudem einen Zweiverdienerabzug von 35 Prozent oder höchstens 24 000 Franken geltend machen können.

Kantone werden befragt

Die WAK komme dem Ziel zivilstandsunabhängiger Steuern und damit den Vorgaben des Bundesgerichts näher als der Nationalrat, sagte Schiesser. Damit es bei Steuerausfällen von rund 1,3 Milliarden bleibt, will die Kommission den allgemeinen Abzug von 1400 Franken streichen und den Abzug für die Kinderbetreuung von 7000 auf 4400 Franken reduzieren.

Bis Ende Juni können sich die Kantone zum Modell der WAK äussern, wobei ihnen als Variante auch ein Divisor 1,7 unterbreitet wird. An ihrer Sitzung vom 22. August will die Kommission dann ihre Anträge bereinigen. Die Behandlung im Plenum ist für die Herbstsession vorgesehen, das Inkrafttreten für Anfang 2004.

Status quo plus beim Wohneigentum?

Der gleiche Zeitplan gilt für die Wohneigentumsbesteuerung. Laut Schiesser neigt die WAK dazu, auf den vom Nationalrat beschlossenen Systemwechsel (Abschaffung des Eigenmietwerts) zu verzichten und stattdessen den Status quo zu verbessern. Die Kommission werde wohl auch die Steuerausfälle gegenüber dem Erstrat wieder verringern.

Bei der mit zum Steuerpaket gehörenden Stempelrevision hat die WAK schon früher klar gegen die vom Nationalrat nachgeschobene Befreiung der Pensionskassen und Lebensversicherungen votiert. Weil sich die Überführung ins ordentliche Recht verzögert, sollen die Ende 2003 auslaufenden dringlichen Entlastungen beim Börsenstempel verlängert werden.

sda/ats 03.05.2002