<p>Bern (sda) Das Bundesstrafgericht soll in Aarau, das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg angesiedelt werden. Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates ist mit knappem Mehr dem Bundesrat und nicht dem Ständerat gefolgt.</p>

Mit überraschend klaren 26 zu 15 Stimmen hatte die kleine Kammer im März das Strafgericht nach Bellinzona und das Verwaltungsgericht nach St. Gallen vergeben. Die RK des Nationalrates votierte nun mit 13 zu 12 beziehungsweise 14 zu 11 Stimmen für Aarau und Freiburg.

Eine Frage der Ökonomie

"Prozessökonomische Kriterien" hätten den Ausschlag gegeben, sagte RK-Präsidentin Anita Thanei (SP/ZH) am Dienstag vor den Medien. Dies gelte vor allem für das Strafgericht: Dieses sollte nicht an der Peripherie liegen, weil viele Verhandlungen kurzfristig anberaumt würden und die Anwesenheit der Parteien verlangten.

Für den Standort Freiburg als Sitz des Verwaltungsgerichts spricht laut Thanei vor allem, dass das neue Gericht einen guten Teil des Personals der heutigen Rekurskommissionen in Bern und Lausanne übernehmen wird. Nach Ansicht der Mehrheit kann diesen Mitarbeitern der Umzug in eine andere Region nicht zugemutet werden.

"Staatspolitiker" unterlagen

Zugunsten von Bellinzona und St. Gallen führte die Kommissionsminderheit nach Auskunft Thaneis staats- und regionalpolitische Argumente ins Feld. Der Bund müsse seine Institutionen über das ganze Land verteilen. Die Ostschweiz und das Tessin würden heute stiefmütterlich behandelt.

Der Bund sollte auch in der Personalpolitik weitsichtig handeln und in allen Regionen Arbeitsplätze schaffen, hiess es von Seiten der Minderheit. Wer nicht umziehen wolle, könne in der Bundesverwaltung auch anderweitig beschäftigt werden.

Ausgang im Plenum offen

Der Ausgang der Ratsdebatte in der kommenden Junisession sei völlig offen, sagte Thanei. Das Plenum sei anders zusammengesetzt als die RK, in der 4 Aargauer und 3 Freiburger, aber nur ein Tessiner und kein St. Galler sässen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hatte im übrigen auch die Ständeratskommission für Aarau und Freiburg votiert.

Das (referendumsfähige) Bundesgesetz über den Sitz der Gerichte wurde von der RK mit 14 zu 10 Stimmen verabschiedet. Kommt es zu einer Differenz, soll diese noch in der Sommersession bereinigt werden. Mit Rücksicht auf die Eröffnung des Strafgerichts im Jahr 2004, auf die Kantone und auf das Personal müsse die Standortfrage rasch geklärt werden, sagte Thanei.

sda/ats 28.05.2002