Die WBK konnte die Vorberatung des Gentechnikgesetzes in erster Lesung abschliessen, wie ihr Präsident Hans Widmer (SP/LU) am Freitag mitteilte. Das Gesetz soll am 5. Juli einer zweiten Lesung unterzogen und im Herbst dem Zweirat unterbreitet werden. Laut Widmer ist es möglich, dass insbesondere noch am Moratorium etwas geändert wird.
Direkte Wirkung auf Umwelt
Bundesrat und Ständerat setzen für den Umgang mit GVO auf ein strenges Bewilligungsregime. Die WBK hat dieses Regime nicht nur weiter verschärft, sondern mit knappem Mehr auch noch ein Moratorium nachgeschoben: "Bis fünf Jahren nach dem Infkrafttreten des Gesetzes dürfen GVO nicht in der Umwelt in Verkehr gebracht werden."
Laut Chiara Simoneschi (CVP/TI) gilt das Moratorium für Saatgut, Pestizide, Pflanzen und Düngemittel, die direkt an die Umwelt abgegeben werden. Lebensmittel, Tierfutter und Medikamente sind davon nicht betroffen. Frei bleibt insbesondere auch die Sicherheits- und Risikoforschung im Zusammmenhang mit GVO.
Negatives Signal?
Eine Minderheit befürchtet gleichwohl eine negative Signalwirkung auf die Forschung und lehnt jedes Moratorium ab. Auf ihre Seite schlug sich auch WBK-Sprecherin Brigitta Gadient (SVP/GR). Daneben gab es in der WBK Vorschläge für längere und umfassendere Moratorien. Offen ist, ob sie im Plenum wieder zur Diskussion gestellt werden.
Der Entscheid für fünf statt zehn Jahre sei nicht nur "politisch", sondern auch durch die "Geschwindigkeit des Forschungsprozesses" begründet, sagte Widmer. In fünf Jahren könne die Risikoforschung so weit fortschreiten, dass eine neue Beurteilung möglich sei. Im übrigen bestehe ein Moratorium faktisch bereits.
Einfacheres Haftungsregime
Geregelt hat die WBK auch die Haftpflicht. Im Gegensatz zum Ständerat wählte sie mit 13 zu 10 Stimmen eine durchgehend einheitliche Gefährdungshaftung für jede Form des Umgangs mit GVO ohne Sonderregelung für die Landwirtschaft und die Medikamente. Dabei wird die Haftung auf die bewilligungs- bzw. meldepflichtige Person "kanalisiert".
Dieses Regime sei einfacher und schaffe mehr Rechtssicherheit, sagte Gadient. Das Risiko für die Haftpflichtigen werde durch Rückgriffs- und Ausschlussgründe gemildert. Jenen, die Schadenersatz verlangen, will die WBK zudem die Beweislast erleichtern: Das Gericht kann sich mit einer "einleuchtenden Wahrscheinlichkeit" begnügen.
Wahlfreiheit und Transparenz
Bereits an früheren Sitzungen hatte die WBK gegenüber dem Ständerat einige neue Akzente gesetzt. Unter anderem beschloss sie, die Wahlfreiheit der Konsumenten und Produzenten zwischen GVO und GVO-frei müsse garantiert sein. Wichtig ist ihr auch eine von Anfang an strenge Trennung der Warenflüsse mit entsprechender Deklarationspflicht.
sda/ats 31.05.2002