<p>Bern (sda) Die 11. AHV-Revision kommt ohne grosse Änderungen an den wackligen Beschlüssen des Nationalrates in den Zweitrat. Die Ständeratskommission legt die Vorlage dem Plenum im Herbst zusammen mit der 4. IV-Revision vor. Die 1. BVG-Revision folgt im Winter.</p>

Gegen Widerstand von links und rechts hatte der Nationalrat die AHV-Revision im Mai 2001 mit mageren 62 zu 60 Stimmen bei 63 Enthaltungen verabschiedet. Laut ihrem Präsidenten Bruno Frick (CVP/SZ) kam die ständerätliche Sozialkommission (SGK) nun aber zum Schluss, dass die Vorlage "politisch trag- und mehrheitsfähig" sei.

Nichts Neues beim flexiblen Rentenalter

Mit Bundesrat und Nationalrat setzte die SGK das ordentliche Rentenalter für Männer und Frauen ab 2009 auf 65 Jahre fest. Um die lebenslangen Rentenkürzungen beim Vorbezug einer halben oder einer vollen Rente ab 59 bzw. 62 Jahren abzufedern, sieht sie im Einklang mit dem Erstrat 400 Millionen Franken vor.

Andere Modelle wurden laut Frick eingehend geprüft, aber verworfen. Eine bedarfsabhängige Übergangsrente konnte die Kommissionsmehrheit ebenso wenig überzeugen wie eine versicherungstechnische Kürzung mit Ergänzungleistungen für einzele Frührentner.

Familienfreundlichere Witwenregelung

Eine neue und laut Frick "familienfreundlichere" Lösung fand die SGK bei der Witwenrente, die künftig nur noch Hinterbliebene mit Kindern erhalten sollen: Sie will die Witwenrente nach einer Übergangsfrist von 80 auf 60 Prozent der Altersrente senken und im Gegenzug die Waisenrente von 40 Auf 60 Prozent erhöhen.

Bei den Rentenanpassungen wiederum folgte die Kommission dem Nationalrat: Statt alle zwei Jahre sollen die AHV-Renten nur noch alle drei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, wenn die Teuerung nicht vier Prozent übersteigt.

Der Freibetrag von monatlich 2000 Franken, auf dem erwerbstätige Rentner keine Beiträge bezahlen müssen, wurde gestrichen. Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss die SGK zudem, auch auf den Taggeldern der Unfall- und der Krankenversicherung AHV-Beiträge zu erheben, was 194 Millionen einbringt. Den Beitrag der Selbstständigerwerbenden erhöhte sie von 7,8 auf 7,9 Prozent.

Bund behält MWST-Anteil

Unbestritten blieb die Verfassungsnorm, nach der die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozent für die AHV und um 1 Prozent für die IV erhöht werden kann. Laut Frick dürften für die AHV 2009 ein halbes und 2013 ein ganzes MWST-Prozent fällig sein. Das Prozent für die defizitäre IV müsse bereits 2004 erhoben werden.

Ohne Gegenstimme widersetzte sich die SGK dem Beschluss des Nationalrates, das heutige "Demografieprozent" und die künftigen MWST-Zuschläge vollumfänglich in die AHV zu leiten: Der Bund soll seinen Anteil von 17 Prozent behalten, um seinen Pflichtbeitrag an die AHV finanzieren zu können.

Assistenzentschädigung umstritten

Bei der 4. IV-Revision gaben vor allem die neuartige Assistenzentschädigung und die für schwer Behinderte im eigenen Haushalt vorgesehenen Ergänzungsleistungen zu reden. Als Alternative prüfte die SGK eine vom Einkommen unabhängige bedarfsgerechte Entschädigung. Sie vertagte dieses Projekt aber auf eine 5. Revision.

Zur 1. Revision der beruflichen Vorsorge schliesslich fasste die Kommission erst Grundsatzentscheide. Sie lehnt die vom Nationalrat beschlossene Senkung der Eintrittschwelle zur Zweiten Säule von 24 720 auf 18 540 Franken Jahreseinommen ab. Die Details legt die SGK dem Plenum erst im Winter vor. In der Herbstsession soll aber eine allgemeine Aussprache zu allen drei Sozialwerken stattfinden.

sda/ats 13.08.2002