<p>Bern (sda) Die Wirtschaftskommission des Ständerates hält die Vorschläge von Bundesrat und Nationalrat zur Familienbesteuerung für ungerecht. Statt des Teilsplittings schlägt sie eine befristete Rabattlösung und per 2008 den Übergang zur Individualbesteuerung vor.</p>

Damit hat die WAK des Zweitrates das Steuerpaket für die Beratungen in der Herbstsession völlig umgekrempelt. "Wir haben auch an die besorgte Miene des Finanzministers gedacht", sagte Kommissionspräsident Fritz Schiesser (FDP/GL) vor den Medien: Statt 1,3 Milliarden koste die Familiensteuerreform Bund und Kantone nur noch 830 Millionen.

Zu viele müssten büssen

Um die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren zu mildern, hatten Bundesrat und Nationalrat in Kombination mit verschiedenen Abzügen ein Teilsplitting eingeführt: Die Einkommen der Ehegatten sollten weiterhin addiert, für die Berechnung des Steuersatzes dann aber durch 1,9 geteilt werden.

Die WAK des Zweitrates war mit dieser Lösung von Anfang an nicht zufrieden, weil zwar die einen entlastet, andere dafür aber umso mehr belastet würden. Die Zeche bezahlen müssten 1,3 Millionen nicht allein lebende Unverheiratete, die voll von der Progression getroffen würden und den Haushaltsabzug für Alleinstehende nicht geltend machen könnten.

Flucht nach vorn

Mit einem Divisor 1,5, einem tieferen Haushaltsabzug und anderen Korrekturen versuchte die WAK zu retten, was noch zu retten schien. Ihre Vorschläge wurden aber von den Kantonen derart ungnädig aufgenommen, dass sie mit 8 zu 5 Stimmen resignierte und beschloss, "einen Schritt in Richtung Individualbesteuerung zu wagen".

Der Bundesrat soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vorlage erarbeiten, damit der Übergang zur getrennten Besteuerung in der nächsten Legislaturperiode (d.h. bis Ende 2007) vollzogen werden kann. Technisch sei der Systemwechsel kein Problem, sagte Schiesser. Er werde aber etwas kosten, denn niemand dürfe stärker belastet werden.

Rabatt auf der Steuerschuld

Zeit gewinnen will die WAK mit einer Übergangslösung. Sie schlägt vor, den Ehepaaren und den Alleinerziehenden mit Kindern bis Ende 2007 einen Rabatt von 15 Prozent auf dem Steuerbetrag zu gewähren - plafoniert auf 3000 Franken ab einem steuerbaren Einkommen von 250 000 Franken. Dazu kommen (unbefristet) ein Kinderabzug von 9300 Franken, ein Kinderbetreuungsabzug von 4400 Franken und ein Zweiverdienerabzug von 7000 Franken.

Sollte das Plenum doch auf das Teilsplitting einschwenken, wird sich die Kommissionsmehrheit laut Schiesser für die Lösung des Bundesrates einsetzen, die 150 Millionen billiger ist als jene des Nationalrates. Der grossen Kammer folgen will eine CVP-Minderheit, verstärkt durch einen Vertreter der SVP.

Nationalrat zurückgepfiffen

Bereits früher aus dem Steuerpaket gekippt hatte die Ständerats-WAK die vom Nationalrat beschlossene Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Diese 300 Millionen könnten bei einer späteren Unternehmenssteuerreform sinnvoller eingesetzt werden, sagte Schiesser.

Auch bei der Stempelrevision widersetzt sich die WAK der grossen Kammer. Sie lehnte es ab, auch die Pensionskassen und Lebensversicherungen von der Umsatzabgabe zu befreien. Stattdessen sollen nur die geltenden dringlichen Entlastungen ins Dauerrecht überführt werden.

Wohneigentum erst im Winter

Bei der Besteuerung des Wohneigentums verwarf die WAK den vom Erstrat akzeptierten Systemwechsel (Abschaffung des Eigenmietwerts und des Schuldzinsenabzugs) mit 9 zu 3 Stimmen. Sie begnügt sich mit einer "Optimierung" des heutigen Regimes. Definitiv entscheiden will die WAK nach Konsultation der Kantone, so dass die Vorlage erst im Winter ins Plenum kommt

Pressenotiz über die Beschlüsse der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates vom 21./22./23. August 2002

Beilage 1 zur Pressenotiz WAK-S

Beilage 2 zur Pressenotiz WAK-S

Beilage 3 zur Pressenotiz WAK-S

sda/ats 23.08.2002