<p>Bern (sda) Dem illegalen Handel mit Kulturgütern soll der Riegel geschoben werden. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist die Nationalratskommission (WBK) auf das Kulturgütertransfergesetz eingetreten. Im Detail sucht sie den Kompromiss.</p>

Die Schweiz gehört weltweit zu den wichtigsten Kunsthandelsplätzen und steht gleichzeitig im Verdacht, als Drehscheibe für den illegalen Kulturgüterhandel zu dienen. Das Kulturgütertransfergesetz (KTG) soll ihr nun die Ratifikation einer UNESCO-Konvention von 1970 ermöglichen.

"Alle wollen dasselbe, aber nicht auf dem selben Weg", sagte WBK-Präsident Hans Widmer (SP/LU) am Donnerstag vor den Medien. Nur hauchdünn mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde denn auch ein Antrag auf Rückweisung des KTG abgelehnt. Mit dem gleichen Resultat verwarf die WBK auch eine Einzelinitiative von Ulrich Fischer (FDP/AG) für einen Gegenvorschlag.

Umstrittene Verjährungsfrist

Der Gegenvorschlag nahm vor allem die Bedenken des Kunsthandels gegen ein allzu interventionistisches Regime auf. Während der Bundesrat vom sehr breiten Kulturgüterbegriff der UNESCO ausgeht und das Schwergewicht auf den illegalen Import und Export legt, nimmt der Gegenvorschlag in erster Linie Diebesgut ins Visier.

Umstritten ist, wie lange der Eigentümer vom gutgläubigen Käufer gestohlenes Kunstgut zurückverlangen kann. Der Bundesrat möchte die Frist von heute 5 auf 30 Jahre hinaufsetzen, der Gegenvorschlag lediglich auf 10 Jahre. Es gehe um den Kampf gegen Missbräuche, sagte Fischer. Der ordentliche Kunsthandel, Sammler und Museen dürften nicht übermässig behindert werden.

Laut WBK-Sprecher Rémy Scheurer (LPS/NE) will die WBK in der Detailberatung versuchen, die Standpunkte zu versöhnen. Gelinge dies, seien im Plenum komfortable Mehrheiten zu erwarten. Fischer kündigte an, bei einem befriedigenden Resultat seinen Vorstoss zurückzuziehen. Der Nationalrat wird sich frühestens in der Wintersession mit dem KTG befassen.

sda/ats 05.09.2002