Mit 11 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen bekämpft die UREK eine Ständeratsmotion, die den Wolf von der Liste der geschützten Tiere streichen und zum Abschuss freigeben will. Dieser Vorstoss liesse sich schwer umsetzen, sagte Kommissionspräsident Christian Speck (SVP/AG) am Montag vor den Medien im Bundeshaus.
Die mit dem Motionsauftrag verbundene Kündigung der europäischen Berner Konvention würde laut Speck von den andern 44 Staaten nicht verstanden. Der Schutz des Wolfes und ein Wolf-Konzept des Bundes seien auch Voraussetzung dafür, dass die Halter getöteter Tiere vom Bund entschädigt werden könnten, sagte Kommissionssprecher John Dupraz (FDP/GE).
Als unzumutbar erachtet die Kommissionsmehrheit aber auch das zurzeit diskutierte "Wolfs-Konzept". Es sei nicht einzusehen, weshalb ein Wolf im Umkreis von fünf Kilometern innert vier Monaten bis zu 50 Schafe reissen dürfe, bevor er zum Abschuss freigegeben sei. Mit 12 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedete die UREK deshalb ein Postulat.
Spielraum ausnützen
Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat ein Wolfs-Konzept, das insbesondere die traditionelle Schafhaltung im Berggebiet weiterhin und "ohne unzumutbare Einschränkungen" erlaubt. Eine obligatorische Herdebegleitung beispielsweise wäre nicht zumutbar, sagte Speck. Laut Postulat soll der Bundesrat den Spielraum der Konvention "voll ausschöpfen".
Wie gross dieser Spielraum ist, konnte Speck nicht sagen. Nach Auskunft der Völkerrechtsexperten sei es aber ausgeschlossen, zu einer Konvention nachträglich Vorbehalte anzubringen. Möglich wäre ein Antrag, den Wolf nicht mehr als "streng" geschütztes Tier einzustufen, doch müssten ihm zwei Drittel der Vertragsstaaten zustimmen.
Die Wolfs-Debatte im Nationalrat ist für den 23. September traktandiert. Die Kommissionsminderheit will sich für die Motion einsetzen, die der Bündner CVP-Vertreter Theo Maissen im Ständerat mit 18 zu 9 Stimmen gegen den Widerstand des Bundesrates durchgebracht hatte.
sda/ats 09.09.2002