<p>Bern (sda) Der Zivildienst soll weiterhin 1,5 Mal länger dauern als der verweigerte Militärdienst. Die Gewissensprüfung wird beibehalten, aber in die neuen Rekrutierungstage integriert. Auf den reinen Tatbeweis wird verzichtet. </p>

Dies hat die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates am Freitag beschlossen. Die Revision des Zivildienstgesetzes, mit welcher der Bundesrat einen tieferen Malus von 1,3 vorschlägt, war in der Frühjahrssession an die Kommission zurückgewiesen worden.

Übergangslösung

Die SIK fasste dabei den Auftrag, über die Abschaffung der Gewissensprüfung nachzudenken. Für einen Verzicht sei nach Meinung der Kommissionsmehrheit die Zeit noch nicht reif, sagte SIK-Präsident Josef Leu (CVP/LU) vor den Medien. Eine Überprüfung der Motivation der Militärdienstverweigerer sei weiterhin nötig.

Die Verfassung schliesse eine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst aus, sagte Leu unter Berufung auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Eine Gewissensprüfung sei zwar verfassungsrechtlich nicht zwingend. Eine zu grosse Attraktivität des Zivildienstes könnte der Armee aber Bestandesprobleme schaffen.

Mit 15 zu 8 Stimmen beschloss die SIK, am Faktor 1,5 und der Gewissensprüfung festzuhalten. Mittelfristig sei aber ein Übergang zum reinen Tatbeweis mit noch zu erarbeitenden Entscheidelementen möglich, sagte Leu. Zuvor seien die Erfahrungen mit dem neuen Rekrutierungssystem der Armee XXI abzuwarten.

"Blauer" Weg ein Thema

Die von Heiner Studer (EVP/AG) angeführte Minderheit ist bereit, für die Aufgabe der Gewissensprüfung mit dem Faktor 1,5 zu "bezahlen". Eine weitere Minderheit will an dem vom Bundesrat vorgesehenen Faktor 1,3 festhalten. Die mit 15 zu 2 Stimmen verabschiedeten Vorlage wird im Dezember vom Plenum behandelt.

Die Zivildienstleistenden verdienten alle Achtung, sagte Leu. Der SIK bereite Sorgen, dass sich ein Drittel eines Rekrutenjahrgangs oder 12 000 Männer auf dem medizinischen ("blauen") Weg verabschiedeten. Die Kommission werde demnächst eine Initiative für ein Sozialjahr für Wehruntüchtige prüfen.

sda/ats 01.11.2002