Die UREK fasste ihren Entscheid am Montag mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Den Ausschlag gegeben hätten rechtliche Gründe, sagte ihr Präsident Christoffel Brändli (SVP/GR) vor den Medien. Die UREK stehe zur Zielsetzung der Konvention, die den Alpenraum schützen und in seiner nachhaltigen Entwicklung fördern soll.
Direkt anwendbar?
Laut Rolf Schweiger (FDP/ZG) gehen die zur Ratifikation anstehenden neun Protokolle aber "weit darüber hinaus", Durchführungsfragen und Zuständigkeiten zu regeln. Statt Empfehlungen, Richtlinien oder Standards brächten sie zwingende materielle Vorschriften. Das lehne die UREK ab.
Bei einigen Bestimmungen stelle sich die Frage der direkten Anwendbarkeit im nationalen Recht, sagte Schweiger. Wenn aber die Protokolle Bestandteil des Landesrechts würden, könnte das in der Konvention vorgesehene Schiedsgericht dieses Recht auslegen. Die schweizerischen Gerichte müssten sich dann danach richten, sagte Simon Epiney (CVP/VS).
Eigenständig umsetzen
Nach Ansicht der UREK muss die Schweiz die Ziele der Konvention eigenständig und "stufengerecht" in ihr innerstaatliches Recht umsetzen können. Auf die Wintersession hin, für welche die Protokolle traktandiert sind, will die Kommission eine entsprechende Motion oder Empfehlung an den Bundesrat einreichen.
Die Protokolle sind im übrigen auch materiell stark umstritten. Vor allem von Seiten der FDP, der SVP und der Wirtschaft wird ihnen vorgeworfen, dem "Prinzip Schützen" systematisch den Vorrang vor dem "Prinzip Nutzen" einzuräumen. Am stärksten kritisiert werden aus dieser Optik das Verkehrs- und das Energieprotokoll.
Vom Bergwald bis zur Streitbeilegung
Neben den Themen Verkehr und Energie behandeln die Protokolle auch die Bereiche Raumplanung, Landwirtschaft, Naturschutz, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz und Streitbeilegung. Die Alpenkonvention selber ist seit 1999 in Kraft. Daran beteiligt sind acht Alpenländer und die EU. Lugano kandidiert als Sitz des Sekretariats.
sda/ats 11.11.2002