<p>Bern (sda) Die ständerätliche Wissenschaftskommission (WBK) hat das Embryonenforschungsgesetz zum Stammzellenforschungsgesetz umgebaut. Die heute verbotene Forschung am Embryo soll separat im geplanten Humanforschungsgesetz geregelt werden. </p>

Die WBK habe das Konzept des Bundesrates weitgehend übernommen, sagte Präsident Peter Bieri (CVP/ZG) am Dienstag vor den Medien. Doch habe sie auf eine Neuordnung der Forschung an überzähligen Embryonen, die aus der Fortpflanzungsmedizin stammen, vorläufig verzichtet. Diese Forschung solle vorerst untersagt bleiben.

In der Detailberatung entschied die WBK, die Frist, binnen derer einem Embryo Stammzellen entnommen werden dürfen, auf sieben Tage zu halbieren. Mit speziellen Bestimmungen will sie verhindern, dass mit Stammzellen Handel betrieben werden kann, sagte Bieri.

Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen soll nur bewilligt werden, wenn sie an ein konkretes Forschungsvorhaben gebunden ist. Die WBK will so verhindern, dass Stammzellenbanken angelegt werden und die Wissenschaft Projekte erst nachträglich einreicht. Die Projekte müssen überdies hohen ethischen Standards genügen.

Patentierung ausgeschlossen

Unveränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzellenlinien sollen von der Patentierung ausgeschlossen werden. Die Frist für die Benützung tiefgefrorener Stammzellen soll nicht um ein Jahr auf Ende 2004 verlängert werden. Damit soll unnötiger Druck von der Gesetzgebung genommen werden, sagte Bieri.

Schliesslich hat die WBK eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die Verfassungsbestimmungen über die Forschung am Menschen zu überprüfen. Der Artikel 119 über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich erscheint der Kommission als zu schmal.

Das Stammzellenforschungsgesetz wird in der Märzsession im Ständerat behandelt.

sda/ats 18.02.2003