<p>Bern (sda) Wer sich in einem kostengünstigen Ärzte-Netzwerk versichert, soll einen tieferen Selbstbehalt an den Krankenkosten tragen müssen. Gegen den Nationalrat hält die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates an dieser Lösung fest.
</p>

Im übrigen honorierte es die SGK, dass der Nationalrat bei der KVG-Revision im Sommer weitgehend auf die Linie der kleinen Kammer eingeschwenkt war. Nach einigen zusätzlichen Verbesserungen seien nun "auch die Feinheiten des Gesetzes tragfähig abgesichert", sagte Kommissionspräsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag gegenüber den Medien.

10 statt 20 Prozent

Nach dem Beschluss des Ständerates und dem erneuten Antrag der SGK soll der Selbstbehalt der Patienten auf 20 Prozent erhöht werden. 10 Prozent wie bisher sollen nur die Versicherten in einem integrierten Netzwerk bezahlen, bei dem Ärzte und Spitäler die Behandlung von der Diagnose bis zur Rehabilitation koordinieren.

Laut Frick verspricht sich die SGK von den mit eigener Budgetverantwortung ausgestatteten Ärzte-Netzwerken neben einer hohen Qualität vor allem eine Kosteneinsparung. Auch der Nationalrat will die Netzwerke fördern, doch lehnte er einen differenzierten Selbstbehalt als Anreiz deutlich ab.

Die neue Vertragsfreiheit

Einig sind sich die Räte über die neue Vertragsfreiheit, derzufolge die Kassen nur noch mit mindestens der von den Kantonen als erforderlich bezeichneten Anzahl Ärzten abrechnen müssen. Der Nationalrat hatte das Modell der kleinen Kammer übernommen und zusätzlich den Netzwerken eine bevorzugte Stellung eingeräumt. Die SGK habe sich hier mit Präzisierungen begnügen können, sagte Frick.

Im Gegensatz zum Nationalrat bleibt die SGK dabei, das Problem der massiv steigenden Pflegekosten in der laufenden Revision aufzugreifen. Sie will sicherstellen, dass die Krankenkassen an die Grundpflege weiterhin rund 1,5 Milliarden Franken (davon etwa 300 Millionen für Spitex) beitragen, dass diese Beiträge aber nicht mehr markant steigen.

Drittes Kind gratis

Mit Befriedigung nahm die SGK das Einverständnis des Nationalrates zur Kenntnis, die Prämie für das zweite Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind zur Gänze dem Staat aufzubürden. Diese Bestimmung, die laut Frick den Mittelstand wesentlich entlasten wird, wurde lediglich etwas klarer formuliert.

Bei den Bundesbeiträgen an die Prämienverbilligung schloss sich die SGK dem Nationalrat an. Der Beitrag von heute rund 2,4 Milliarden soll im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten der Revision um 200 Millionen erhöht werden. Anschliessend soll er jährlich entsprechend der Entwicklung der Gesundheitskosten und der Finanzlage von Bund und Kantonen angepasst werden.

Fehlstart ausgebügelt

Der Ständerat wird sich in der Herbstsession zum dritten Mal mit der KVG-Revision befassen, die insbesondere auch die Spitalfinanzierung neu regelt. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Dezember 2002 als Zweitrat überraschend verworfen, im letzten Juni dann aber die vom Ständerat nachgebesserte Version gutgeheissen.