<p>Bern (sda) Die rund 1000 eingefrorenen Embryonen sollen Ende 2003 noch nicht vernichtet werden müssen. Eine Kommission des Nationalrats stellt sich in diesem Punkt gegen den Ständerat. Die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen schliesst sie generell aus.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hiess das Stammzellenforschunggesetz mit 17 zu 4 bei 3 Enthaltungen gut. Laut Präsident Hans Widmer (SP/LU) war sie häufig in zwei fast gleich grosse Lager gespalten. Für das Plenum im Herbst sind ein Nichteintretensantrag, zwei Rückweisungsanträge und fünf weitere Minderheitsanträge angemeldet.

Bis Ende 2008

Nach dem Willen des Ständerates müssten die überzähligen Embryonen aus der in-vitro-Fertilisation Ende 2003 vernichtet werden, weil das neue Gesetz dann noch nicht in Kraft ist. Mit 15 zu 8 Stimmen hatte die Nationalratskommission bereits früher anders entschieden. Mit einer dringlichen Gesetzesänderung legte sie nun neue Fristen fest.

Danach sollen die überzähligen Embryonen noch bis Ende 2005 zur Fortpflanzung verwendet werden dürfen. Ihr Einsatz zu wissenschaftlichen Zwecken ist noch bis Ende 2008 erlaubt. Nach Auskunft von Kommissionssprecher Jacques Neyrinck (CVP/VD) muss dabei das betroffene Paar sein schriftliches Einverständnis geben.

Patentierung ausgeschlossen

Nichts wissen will die Nationalratskommission vom Beschluss des Ständerates, dass an embryonalen Stammzellen nur geforscht werden darf, wenn nachgewiesenermassen nicht auch adulte Zellen oder Tierversuche zum Ziel führen. Forscher wiesen in der Kommission darauf hin, dass sich die Notwendigkeit der Methode nicht im Voraus belegen lasse.

Anders als der Ständerat entschied die WBK auch in der Patentfrage. Die kleine Kammer schloss nur unveränderte embryonale Stammzelllinien - das heisst blosse Entdeckungen - von der Patentierbarkeit aus. Mit Stichentscheid des Präsidenten statuierte die WBK nun aber ein Patentverbot auch für modifizerte Zelllinien.

Umbestritten sind im Gegensatz zu diesen Stoffpatenten laut Johannes Randegger (FDP/BS) die sogenannten Verfahrenspatente. Dabei geht es um Patente für die Labortechnik zur Herstellung von Zelllinien modifizierter oder auch unmodifizierter Art.

Kein Embryonenforschungsgesetz

Im übrigen hielt sich die Nationalratskommission an die Linie des Erstrates. Auch sie machte aus dem ursprünglichen Embryonenforschungsgesetz des Bundesrates ein Stammzellenforschungsgesetz. Die Forschung am menschlichen Embryo wird später in einem anderen Gesetz geregelt.

Für die Stammzellenforschung sollen strikte Voraussetzungen gelten. Die Gewinnung von Stammzellen wird beispielsweise nur bewilligt, wenn sie an ein konkretes Forschungsvorhaben gebunden ist, das ethischen Standards genügt. Dem Embryo dürfen nur bis zum 7. Tag Stammzellen entnommen werden. Der Handel mit Embryonen und Stammzellen ist untersagt.