<p>Bern (sda) Der Bundesrat soll die Entwicklungshilfe an jene Staaten reduzieren können, die abgewiesene Asylsuchende nicht zurücknehmen. Dies hat die zuständige Nationalratskommission (SPK) im Asylgesetz beschlossen.
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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates verabschiedete die Verschärfung des Asylgesetzes mit 10 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Der Linken gehe die Gesetzesrevision zu weit, der Rechten sei sie zu wenig restriktiv, sagte Kommissionspräsident Charles-Albert Antille (FDP/VS) am Montag vor den Medien.

Die SGK votierte mit 12 zu 9 Stimmen dafür, dass der Bundesrat die Entwicklungshilfe an jene Staaten ganz oder teilweise einstellen kann, die bei der Rückführung nicht kooperieren. Der Bundesrat soll verpflichtet werden, mit allen Staaten, aus denen Asylsuchende stammen, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.

Raschere Verfahren

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die SPK den Grundsatz verankert, dass die Asylbehörden in Analogie zum Ausländergesetz neben den Fingerabdrücken auch andere biometrische Daten von Asylsuchenden wie Iris oder DNA erheben können. Das setze aber eine Spezialgesetzgebung voraus, sagte Antille.

Das Asylverfahren soll beschleunigt werden. Über Nichteintreten ist laut SPK in der Regel binnen zehn Tagen zu entscheiden. Sind Abklärungen notwendig, gilt eine Frist von drei Monaten. Die Asylrekurskommission (ARK) soll für ihren Bescheid zwei Monate Zeit haben. Am dreimonatigen Arbeitsverbot wird festgehalten.

Alle Beschwerde-Entscheide der ARK sollen künftig nur noch von einem statt wie bisher von drei Richtern gefällt werden. Bereits nach einem erstinstanzlichen negativen Entscheid über ein Asylgesuch soll mit dem Heimatstaat Kontakt zur Identitätsabklärung und Reisepapierbeschaffung Kontakt aufgenommen werden.

Keine Bundeslager

Die Kantone sollen in die Pflicht genommen werden, in ihren Kollektivunterkünften einen geordneten Betrieb sicherzustellen. Ein Antrag der Rechten, dass der Bund für renitente Asylsuchende bundeseigene Lager betreibt und die Bewegungsfreiheit einschränkt, wurde mit 12 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Auf ein Gesuch soll nach Meinung der SGK nicht eingetreten werden, wenn der Asylsuchende in der EU bereits einen ablehnenden Entscheid erhalten hat - ausser die Anhörung ergebe, dass in der Zwischenzeit Ereignisse eingetreten sind, die eine Flüchtlingseigenschaft begründen könnten

Die SGK befürwortet eine Sonderabgabe der Asylsuchenden zur Deckung ihres Aufenthalts und Pauschalabgeltungen der Kantone durch den Bund. Das Asylgesetz wird zusammen mit dem Ausländergesetz voraussichtlich in einer Sondersession Anfang Mai 2004 beraten.