Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt, womit er die Drogenpolitik aus dem Wahlkampf nahm. Im Dezember 2001 hatte der Ständerat dagegen den Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen einstimmig gutgeheissen.
Verfahrensrechtlich geht es einzig um die Frage des Eintretens. Bestätigt der Ständerat seinen Eintretensentscheid, liegt der Ball wieder beim Nationalrat. Sagt die grosse Kammer nochmals Nein, ist das Geschäft vom Tisch, und es gilt weiterhin der Status quo.
Kontrolle des Marktes
Wie Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE) am Montag vor den Medien ausführte, hat sich nach Meinung der SGK-Mehrheit seit dem Ständeratsentscheid nichts geändert. Die Lage im Hanfbereich habe sich nicht verbessert. Die Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin strafbar sein solle, müsse geklärt werden.
Die Kommissionsmehrheit sei für eine Liberalisierung des Hanfs, sei aber gleichzeitig für eine Kontrolle von Produktion, Handel und Verkauf, sagte Brunner. Eine Minderheit sei nur für die Einführung des Opportunitätsprinzips beim Joint-Rauchen. Die SGK sei für ein Verkaufsverbot für unter 18-Jährige.
Für Lenkungsabgabe
Sympathie hat die SGK für den Vorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission, auf dem Verkauf von Cannabis oder Cannabisprodukten eine Lenkungsabgabe zu erheben. Der Ertrag sei prioritär für die Suchtprävention einzusetzen, sagte Brunner, nicht aber für die AHV.
Auch die übrigen Revisionspunkte wie die Verankerung des Viersäulenprinzips in der Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und die Verschärfung der Strafverfolgung für harte Drogen müssten an die Hand genommen werden, sagte Brunner. Der Ständerat entscheidet im März.