"Alle waren unzufrieden," sagte Kommissionspräsident Fulvio Pelli (FDP/TI) vor den Medien. Schliesslich wurde das Gesetz in einem "Zufallsentscheid" mit 7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission mache sich nun bis zur Sommersession auf die Suche nach einem breiteren Konsens, sagte Pelli.
Das Schwarzmarktgesetz sei sehr kompliziert, weil es viele Bereiche beinflusse, sagte Pelli. Umstritten sei insbesondere noch das Mass der von einer Subkommission angestrebten administrativen Vereinfachungen. Die zweite Lesung sei einstimmig beschlossen worden.
In der ersten Lesung war die WAK weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, wobei sie die Sanktionen gegen fehlbare Arbeitgeber verschärfte. So könnten beispielsweise Direktzahlungen an landwirtschaftliche Arbeitgeber gestrichen werden. Die WAK will mit dem Bundesrat sicherstellen, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt.
Wer ausländische Schwarzarbeiter beschäftigt, riskiert nach den bisherigen WAK-Beschlüssen im Wiederholungsfalle eine Busse von bis zu einer Million Franken und eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Firmen, die illegale Arbeitnehmer beschäftigen, sollen bis zu fünf Jahren von öffentlichen Beschaffungen ausgeschlossen werden können.