<p>Die kalte Progression soll nach dem Willen der Nationalratskommission gemäss geltendem Gesetz ausgeglichen werden. Weil mit dem Inkrafttreten des Steuerpakets die Art der Abzüge ändert, braucht es dazu aber ein differenziertes Vorgehen.
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Für den Fall, dass das Steuerpaket am 16. Mai vom Volk angenommen wird und Anfang 2005 in Kraft tritt, will sich der Bundesrat ermächtigen lassen, auf den neuen Tarifen und Abzügen die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent auszugleichen. Mit Rücksicht auf den Haushalt soll dieser Ausgleich aber erst 2007 wirksam werden.

In der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates setzte sich nun auf Antrag von Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine andere Lösung durch. Diese hält am geltenden Artikel 215 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer fest. Danach ist die kalte Progression auszugleichen, sobald die Teuerung 7 Prozent erreicht, was Ende 2005 der Fall sein wird und eine Korrektur auf 2007 erfordert.

Abzüge anders als Tarif

Ein Problem ergibt sich daraus, dass mit dem Steuerpaket 2005 neue Abzüge eingeführt und alte Abzüge abgeschafft werden. Linear um 7,6 Prozent anpassen will die Nationalratskommission 2007 deshalb nur die Tarife der natürlichen Personen. Für die Abzüge wählte sie eine differenzierte technische Umsetzung, wie ihr Präsident Fulvio Pelli (FDP/TI) mitteilte.

Aus dem alten Recht übernimmt das Steuerpaket den Kinderabzug, der von 5600 auf 9300 steigt. Hier wird laut Pelli zunächst auf 5600 Franken die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent ausgeglichen, was den Abzug auf 9664 Franken erhöht. Dazu kommt dann die restliche Teuerung von etwas mehr als 1 Prozent bis Ende 2005. Der Kinderabzug steigt damit auf 9761 Franken. Dieser "kleine" Ausgleich gilt auch für die neu eingeführten Abzüge.

Die andern Abzüge fallen mit dem Steuerpaket weg und damit für den Ausgleich ausser Betracht. Wirksam wird die Korrektur im Steuerjahr 2007 mit Ausfällen für den Fiskus im Jahr 2008. Laut Pelli reduzieren sich die Mindereinnahmen 2008 gegenüber dem Bundesrat um 8 auf 172 Millionen und 2009 um 50 auf 800 Millionen.

Kantone nicht mehr angehört

Wie Pelli den Medien mitteilte, bekräftige die WAK zu Beginn der Beratungen ihre Entscheide von letzter Woche für Eintreten und gegen Rückweisung an den Bundesrat. Diese Anträge werden in der Detailberatung vom Nachmittag wieder gestellt. Dazu kommen Vorschläge für andere Varianten.

Nicht anhören konnte die WAK am Montag eine Delegation der Kantone, deren Regierungskonferenz sich am Freitag klar gegen die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen hatte. Bereit sind die Kantone hingegen für eine Anhörung durch die Ständeratskommission am Dienstagmorgen.