Die im Plenum für den Nachmittag traktandierte Vorlage wurde mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen, wie WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) den Medien mitteilte. Zuvor hatte sie mit dem gleichen Resultat einen Nichteintretensantrag und mit 6 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Rückweisungsantrag der SP abgelehnt.
Steuerpaket ersetzt Ausgleich nicht
Vor ihren Beratungen hörte die Kommission eine Delegation der Kantonsregierungen an. Sie teilte deren Ansicht, dass die Kantone vom Bundesrat nicht ordnungsgemäss begrüsst worden seien. Ebenso räumte sie ein, dass das Nachbessern einer für die Volksabstimmung bereiten Vorlage rechtlich problematisch sei.
Laut David widersprach die WAK hingegen "praktisch einstimmig" dem Argument der Kantone, das Steuerpakets müsse an den Ausgleich der kalten Progression angerechnet werden. Ihrer Ansicht nach führt kein Weg an einer zusätzlichen vollen Korrektur vorbei. Dies allein deshalb, weil das Steuerpaket nur für Ehepaare und Familien, nicht aber für Alleinstehende und Konkubinatspaare Erleichterungen bringe.
An die Alleinstehenden denken
In der Detailberatung schloss sich die Ständerats-WAK grundsätzlich der "Staffellösung" des Nationalrates an, die zwischen Tarifen, bisher schon bestehenden und neu eingeführten Abzügen differenziert. Sie will den Ausgleichsmechanismus aber im Gesetz selber verankern, während der Nationalrat den Bundesrat auf das Ratsprotokoll verwies.
Nach dem Beschluss des Nationalrates sollte 2007 auf neuen Abzügen nur die Teuerung von rund 1 Prozent zwischen Ende 1994 und Ende 1995 ausgeglichen werden. Die Ständeratskommission lehnt dies im Falle des Alleinstehendenabzugs ab, weil es sich dabei nicht um einen Sozialabzug, sondern um eine Tarifkorrektur zum Vermeiden einen ungerechten Mehrbelastung handle.
Gemäss Antrag der Kommission soll der Haushaltabzug für Alleinstehende um die zwischen Ende 1995 und Ende 2005 aufgelaufene Teuerung von voraussichtlich 7,6 Prozent erhöht werden. Neu würde er demnach von 11 000 auf 11 800 statt bloss auf 11 100 Franken steigen.
Nach Auskunft Davids sind die finanziellen Folgen dieser Korrektur mit jährlich rund 16 Millionen Franken gering. Die Gesamtausfälle wegen des Ausgleichs der kalten Progression gemäss Kommissionsantrag bezifferte der WAK-Präsident für 2008 auf 182 und für 2009 auf 815 Millionen.