Abgelehnt wurden Anträge, nur Personal zuzulassen, das einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht oder sonntags 50 Prozent mehr Lohn als unter der Woche bezieht, berichtete WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag. Er rechne damit, dass Läden in 10 bis 15 Bahnhöfen mit grossem Reiseverkehr zugelassen werden.
Mit 6 zu 4 Stimmen wurde ein Antrag verworfen, den Sonntagsverkauf auch in kleinen Bahnhöfen auf dem Lande zu ermöglichen. Die vom Nationalrat verabschiedete Arbeitsgesetzesrevision setzt eine Initiative von Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) um.