<p>Bern (sda) Kiffen soll strafbar bleiben. Gegen den zweimaligen Beschluss des Ständerates beantragt die Nationalratskommission ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes erneut nicht einzutreten.
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Folgt die grosse Kammer dem Antrag ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), wird die Vorlage von der Geschäftsliste des Parlaments gestrichen. Beschliesst der Rat Eintreten, geht das Gesetz zur Detailberatung zurück an die Kommission.

Kein Wahlkampfthema

Als erste Kammer hatte der Ständerat im Dezember 2001 die Revision gutgeheissen, mit der insbesondere der Cannabis-Konsum straffrei erklärt werden sollte. Im September 2003 beschloss der Nationalrat aber gegen den Willen der Kommissionsmehrheit mit 96 zu 89 Stimmen Nichteintreten, womit er das heikle Thema aus dem Wahlkampf nahm.

Obschon der Ständerat in der vergangenen Märzsession seinen Eintretensbeschluss mit 28 zu 12 Stimmen klar bekräftigt hatte, sprach sich die Nationalratskommission nun in ihrer neuen Besetzung mit hauchdünnem Mehr für ein erneutes und damit definitives Nichteintreten aus. Das Plenum entscheidet möglicherweise bereits in der Mai-Sondersession.

Verbote gehören zum Erziehen

Zu den bürgerlichen Siegern in der SGK gehörte Claude Ruey (LPS/VD). Die Gesetzesrevision sei "ein falsches Signal an die Jugend", dass das Kiffen völlig problemlos sei, sagte er am Donnerstag vor den Medien im Bundeshaus. "Zum Erziehen gehören auch Verbote." Polizeipräsenz und schon das minimale Risiko einer Strafe könnten vom Cannabis-Konsum abhalten.

Laut Ruey macht nur das Nichteintreten auf die allzu liberale Revision den Weg für andere Lösungen frei. Es sei beispielsweise möglich, das Ermessen des Richters auszuweiten und "ohne Jagd auf Konsumenten" eine gezielte Repression zu betreiben. So wenig es je eine drogenfreie Gesellschaft gebe, so wenig könne im übrigen das Gesetz allein das Problem lösen.

Bankrotterklärung der Politik

Ganz anders tönte SGK-Präsidentin Christine Goll (SP/ZH), die sich mit der Linken und einigen Freisinnigen durch SVP und CVP in die Minderheit versetzt sah. "Das Nichteintreten ist eine Bankrotterklärung der Politik", sagte sie. Zwischen Realität und Gesetz klaffe heute "ein riesiges Loch".

Der Ständerat habe mit dem Bundesrat einen pragmatischen Weg gewählt, sagte Goll. "Es wird sich zeigen, ob der Nationalrat mit der selben Sorgfalt, Reife und Standhaftigkeit ein Problem anpackt, das real existiert." Die Schweiz brauche eine kohärente Drogenpolitik und einen optimalen Einsatz von Steuergeldern nicht nur für die Repression.

Heroinabgabe nicht gefährdet

Scheitert die Gesetzesrevision, fällt auch die dauerhafte Rechtsgrundlage für die ärztlich verordnete Heroin-Abgabe an Schwerstsüchtige dahin. Für diesen Fall könne der Bundesrat rasch eine Vorlage nachschieben, sagte Ruey. Goll erinnerte daran, dass der einschlägige dringliche Bundesbeschluss bis 2009 verlängert worden ist.