<p>Bern (sda) Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) will aus dem Transplantationsgesetz kein Förderungsinstrument für Organübertragungen machen. Sie lehnte einen Spendenvermerk im Führerausweis ab.
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Der Ständerat hatte beschlossen, dass das neue Gesetz dazu beitragen soll, dass menschliche Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. Wie Präsidentin Christine Goll (SP/ZH) am Freitag vor den Medien erklärte, will die SGK den Entscheid für eine Organspende dem Individuum überlassen.

Allerdings sei die SGK der Meinung, dass die Öffentlichkeit regelmässig über die Transplantationsmedizin informiert werde, sagte Goll. Die Kommission lasse die Möglichkeit offen, dass die Bereitschaft, ein Organ zu spenden, in persönlichen Dokumenten festgehalten wird.

Sie wünsche sich eine breite Diskussion über die medizinischen und ethischen Fragen der Feststellung des Todes, sagte Goll. In der Schweiz mangelt es an Organspenderinnen und -spendern, was laut der Fachorganisation jedes Jahr Todesfälle verursacht. Das Gesetz geht zur Differenzbereinigung ins Nationalratsplenum.