<p>Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ist bereit für den Zweitrat. Die Ständeratskommission hat die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung verabschiedet. Gegenüber dem Nationalrat brachte sie vorab bei den Werbebestimmungen Korrekturen an.
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Das RTVG müsse eine starke SRG erhalten und gleichzeitig den regionalen und lokalen Veranstaltern die Entfaltung erlauben, sagte KVF-Präsident Rolf Escher (CVP/VS) am Dienstag vor den Medien. Eine mittlere Unzufriedenheit deute darauf hin, dass die Kommission dies erreicht habe. Für die Plenardebatte im März sind rund zwei Dutzend Minderheitsanträge angemeldet.

Ausländer nicht diskriminieren

Mit knappem Mehr beschloss die Ständeratskommission, die Alkoholwerbung nicht nur der SRG und den ausländischen TV-Fenstern, sondern auch den inländischen Fernsehveranstaltern mit sprachregionalem oder nationalem Versorgungsgebiet zu untersagen. Davon wären zurzeit Star TV, Presse TV und VIVA Swizz betroffen.

Laut Escher ist diese Ausdehnung nötig, weil die Ungleichbehandlung der ausländischen Fenster gegen staatsvertragliche Verpflichtungen verstiesse. Im übrigen wurde das Alkoholregime nicht in Frage gestellt. Nur private Radio- und TV-Sender sollen für Wein und Bier werben dürfen (nicht aber für Schnaps).

Lex Russi

Generalisiert wurde das Verbot der politischen und religiösen Werbung, von dem der Nationalrat alle Veranstalter ausserhalb der SRG ausnehmen wollte. Im Gegensatz zum Erstrat will die Ständeratskommission hingegen Werbung, Verkaufsangebote und Sponsoring an die Adresse Minderjähriger nicht generell verbieten.

Der Auftritt in Werbesendungen soll nach dem Willen der KVF nur ständigen und nicht auch regelmässigen Programm-Mitarbeitern untersagt sein. Dies erlaubt es beispielsweise Bernhard Russi weiterhin, Skirennen zu kommentieren und für eine Automarke zu werben. Für lokale und regionale Veranstalter soll der Bundesrat das Regime weiter lockern können.

Flexibler Verteilschlüssel

Einen andern Schlüssel als die grosse Kammer wählte die KVF für die Verteilung der SRG-Empfangsgebühren: Die privaten Radio- und Fernsehsender mit Leistungsauftrag sollen von den 1,1 Milliarden Franken 2 bis 5 statt maximal 4 Prozent erhalten. Präzisiert wurde, dass die SRG die Gebühren ausschliesslich für die Erfüllung des Programmauftrags einsetzen muss.

Nicht in Betracht gezogen hat die Kommission, die Gebühren und ihre Verteilung nach der effektiven Nutzung der Kanäle zu regeln. Der Präsident rechnet aber fest damit, dass im Plenum ein entsprechender Antrag gestellt wird. Laut Escher würde damit "ein komplett neues System geschaffen".

Mit der Auflage einer "regelmässigen Ausstrahlung" von Sendungen mit bildenden Inhalten verstärkte die KFV einen vom Erstrat formulierten Auftrag an die SRG. Die SRG-Konzession soll neben der Anzahl auch den Typus der Programme festlegen, damit beispielsweise nicht Kultursendungen ohne weiteres durch Sportsendungen ersetzt werden können.

Einfache Strukturen

Bei Strukturen und Institutionen war die Kommission um weitere Vereinfachungen bemüht. Die SRG soll sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens autonom organisieren können. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) erhält keine neuen Aufgaben, Beschwerden betreffend Werbung und Sponsoring sind Sache des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM).

Im Einklang mit dem Bundesrat schlägt die KVF vor, je eine Ombudsstelle für die SRG und für alle übrigen Veranstalter pro Sprachregion zu schaffen. Der Nationalrat hatte sich für gemeinsame sprachregionale Ombudstellen der SRG und der Privaten ausgesprochen.

Beilage: KVF-S: Wichtige Differenzen KVF-S zum Nationalrat