<p>Bern (sda) Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates setzt sich für einen echten schweizerischen Binnenmarkt ein. Sie will alle kantonalen Diskriminierungen bei der Berufsausübung ausmerzen. Eine Ausnahme macht sie beim Gastgewerbe.

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Wie WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien ausführte, sollen kantonale und kommunale Schranken die freie Berufsausübung in der Schweiz nicht mehr behindern. In der Schweiz solle die gleiche Freizügigkeit gelten, wie sie unter den Mitgliedstaaten der EU herrsche.

Gegen 26 Binnenmärkte

Wenn eine kantonale Behörde Bundesrecht anwendet, soll nach Beschluss der WAK ihr Entscheid für das ganze Land gelten. So wolle die WAK verhindern, dass beispielsweise im Lebensmittelrecht eine Produktverpackung in einem Kanton verboten und in einem anderen zugelassen werde, sagte David. Es gehe darum, einen Wildwuchs von 26 kantonal verschiedenen Vorschriften und Etikettierungen für Waren und Dienstleistungen zu verhindern. Das zuständige Bundesamt könne allenfalls Beschwerde bei den Rekursinstanzen beziehungsweise beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Kontrollen im Gastgewerbe

Kantone und Gemeinden sollen Ortsfremde nicht vom Markt ausschliessen dürfen. Sie können einzig Beschränkungen und Auflagen verfügen und beispielsweise eine praktische Berufserfahrung verlangen. Wenn jemand aus einem prüfungsfreien Kanton kommt, muss er zugelassen werden, wenn er drei Jahre Berufspraxis nachweist. Eine Ausnahme macht die WAK im Gastgewerbe. Nach einer kontroversen Vernehmlassung bei den Kantonen über die Notwendigkeit eines Wirtepatents, habe sie beschlossen, die Frage dem Bundesrat zuzuschieben und im Binnenmarktgesetz keine Norm vorzuschreiben, gab David bekannt. Der Bundesrat soll im Lebensmittelgesetz ermächtigt werden, per Verordnung Ausbildungsanforderungen vorzuschreiben, wenn sich dies für die Sicherstellung der Nahrungsmittelhygiene als nötig erweisen sollte. Diese Anforderungen müssten aber verhältnismässig und auf die Vermeidung von Krankheitskeimen beschränkt sein.

Im Herbst im Plenum

Schliesslich fand die WAK eine einfache Lösung für die "Personenfreizügigkeit nach aussen". Gewerbler, die jenseits der Landesgrenze einen Auftrag ausführen, erhalten gemäss EU-Recht eine Bestätigung dafür, dass sie in der Schweiz zur Berufsausübung berechtigt sind. Im öffentlichen Beschaffungswesen will die WAK mit 5 zu 4 Stimmen das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission (Weko) bei Vorhaben unter 10 Millionen Franken einschränken. Das werde im Plenum noch zu reden geben, sagte David, der zur Minderheit gehört. Das Binnenmarktgesetz wird in der Herbstsession behandelt.