<p>Bern (sda) Die 5. IV-Revision ist bereit für die Sommersession im Zweitrat. Die Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat die unter dem Motto &quot;Arbeit vor Rente&quot; stehende Vorlage mit 7 zu 2 Stimmen gutgeheissen.
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Die SGK sei von der Stärkung der Früherkennung, Frühintervention und Integration "sehr angetan", sagte Kommissionspräsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Dienstag vor den Medien im Bundeshaus. Wie schon im Nationalrat habe die Frage zu reden gegeben, wie auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden könnten.

Dabei ging die SGK schliesslich etwas weiter als der Erstrat. In einem zusätzlichen Artikel sollen die Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet werden, aktiv mit den IV-Stellen zusammenzuarbeiten und "bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren" mitzuwirken.

Mit 7 zu 6 Stimmen lehnte die Kommission hingegen den Vorschlag ab, dass die Versicherung des Arbeitgebers einen Beitrag an die Integrationsmassnahmen leisten kann, wenn der Mitarbeitende im angestammten Betrieb angestellt bleibt. Die Minderheit wird ihren Antrag auch im Plenum vertreten.

Rentenentscheid nicht ewig vertagen

Ein weiterer Minderheitsantrag richtet sich gegen die Streichung des Karrierezuschlags, nach dem sich die IV-Rente entsprechend dem "verpassten" Lohnanstieg bemisst. Eine dritte Minderheit widersetzt sich der Abschaffung der laufenden Zusatzrenten für die Ehegatten. In beiden Fällen war die SGK mit 9 zu 3 Stimmen Bundesrat und Nationalrat gefolgt.

Verhindern möchte die SGK, dass ein Rentenentscheid wegen Eingliederungsmassnahmen immer wieder neu hinausgeschoben wird. Oppositionslos hielt sie fest, dass dieser Entscheid spätestens zwölf Monate nach dem Geltendmachen des Rentenanspruchs fallen muss.

Nichts wissen wollte die Ständeratskommission sodann vom knappen Beschluss des Nationalrates, die in Staaten ohne Abkommen mit der Schweiz exportierten IV-Renten der Kaufkraft im Wohnsitzland anzupassen. Dies brächte laut Forster nichts, weil nur etwa 1000 Rentenbezüger - beispielsweise in Thailand - betroffen wären.

Finanzierungsteil später

Der materielle Teil der 5. IV-Revision dürfte die IV um etwa 300 Millionen Franken jährlich entlasten. Die Zusatzfinanzierung - rund 300 Millionen aus einer Beitragserhöhung von 1,4 auf 1,5 Lohnprozente und längerfristig über 2 Milliarden aus einem Mehrwertsteuer-Zuschlag von 0,8 Prozentpunkten - stellte die SGK wie schon der Nationalrat zurück.

Das Parlament will die Abstimmung vom 24. September über die KOSA-Initiative "Nationalbankgewinne für die AHV" abwarten. Lehnt der Souverän die Initiative ab, werden die sieben Milliarden des Bundes aus dem Erlös des Nationalbankgoldes dem AHV-Fonds gutgeschrieben, der heute durch die rund ebenso hohen Schulden der IV belastet wird.

Nicht einverstanden mit diesem Vorgehen ist die Linke. Von ihr stammen auch die beiden Gegenstimmen in der Gesamtabstimmung der SGK zur 5. IV-Revision.