Die Initiative will den Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin rückgängig machen, die fünf Methoden Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie aus der Grundversicherung in die Zusatzversicherung zu verbannen.
Allerdings ist ihr Text wesentlich weiter gefasst: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Angestrebt wird damit in allen Bereichen ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Komplementär- und Schulmedizin.
Dieser unklare Text habe die SGK denn auch bewogen, dem Nationalrat die Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zu empfehlen, sagte Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag vor den Medien. Denn er würde bedeuten, dass praktisch alle alternativen Behandlungsmethoden kassenpflichtig würden.
Die SGK verwarf die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung. Nur mit präsidialem Stichentscheid lehnte sie laut Vizepräsidentin Thèrèse Meyer (CVP/FR) eine Motion von Reto Wehrli (CVP/SZ) ab, die fünf gestrichenen Heilmethoden wieder in die Grundversicherung aufzunehmen.