Die Vorlage wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugunsten des Plenums gutgeheissen, wie RK-Präsident Franz Wicki (CVP/LU) am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern mitteilte. Das Opferhilfegesetz entspreche nach wie vor einem Bedürfnis, müsse aber angepasst werden.
Den Ausschluss von Entschädigung und Genugtuung bei Straftaten im Ausland billigte die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen. Die Mehrheit weist mit Bundesrat und Erstrat darauf hin, dass der Staat nur für die Sicherheit der Einwohner im eigenen Land sorgen könne.
Die Minderheit beantragt, finanzielle Leistungen weiterhin auszurichten, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat und der Einreichung des Gesuchs in der Schweiz wohnhaft war und der andere Staat ihm nicht ausreichend Hilfe leistet.
Andere Revisionspunkte waren laut Wicki unbestritten. Einstimmig beschloss die Kommission so unter anderem, die Genugtuungssumme neu im Gesetz zu begrenzen, und zwar auf 70 000 Franken für die Opfer und 35 000 Franken für Angehörige. Die maximale Entschädigung wird teuerungsbedingt von 100 000 auf 120 000 Franken angehoben.