<p>- Mehrwertsteuer-Erhöhung für die IV. Parlamentarier wollen Inkrafttreten Anfang 2010 (05.053)<br />- Verlängerung des Ärztestopps. Nationalratskommission feilt an ihrer Vorlage (04.032)<br />- Gegen die Familienarmut. Kommission sistiert Projekt für neue Ergänzungsleistungen (00.436 00.437)</p>

Mehrwertsteuer-Erhöhung für die IV. Parlamentarier wollen Inkrafttreten Anfang 2010

Bern (sda) Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der IV soll trotz Wirtschaftskrise Anfang 2010 in Kraft treten. Mit Ausnahme der SVP haben dies in der Sozialkommission (SGK) des Nationalrates und an den von-Wattenwyl-Gesprächen vom Freitag alle Parteien bekräftigt. 
 
Harte Kritik musste der Bundesrat für seinen Entscheid einstecken, die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung wegen der Rezession vom 17. Mai auf den 27. September zu verschieben. Dies sei unverständlich und zeuge von Führungsschwäche, resümierte SGK-Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) vor den Medien. 
 
Bundesrat Pascal Couchepin und die Bundeskanzlei hätten ein Rückkommen auf den Mai-Termin für unmöglich erklärt, sagte Stahl. An den von-Wattenwyl-Gesprächen mussten laut SP-Präsident Christian Levrat auch die Spitzen der Bundesratsparteien CVP, FDP, SP und SVP zur Kenntnis nehmen, dass es beim Datum im September bleiben wird.
 
Keine neue Vorlage 
 
Mit Ausnahme der SVP stellten sich im Übrigen alle Parteien hinter die Vorlage des Parlaments, die ab 2010 einen auf sieben Jahre befristete Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes um 0,4 Prozentpunkte für die IV vorsieht. Sie kündigten an, sich «offensiv» für ein Ja in der Volksabstimmung einzusetzen. 
 
Mit 17 zu 8 Stimmen lehnte die Sozialkommission nach Auskunft Stahls den Antrag der SVP für eine neue Vorlage ab, mit der die Schulden der IV ohne Mehrwertsteuer-Erhöhung abgebaut werden sollten. Nach Ansicht der Mehrheit darf keine Zeit verloren werden, weil der Fonds der AHV zusehends von den Schulden der IV aufgezehrt wird. 
 
Allenfalls könnte nun noch die am 19. Februar tagende SGK des Ständerates eine Kommissionsinitiative ergreifen. Tut sie dies nicht, kommt die Vorlage ohne weitere Diskussion im Parlament unverändert am 27. September vor Volk und Stände.

 

Verlängerung des Ärztestopps. Nationalratskommission feilt an ihrer Vorlage

Bern (sda) Der verlängerte Ärztestopp soll auch für Spezialisten gelten, die ambulant in Spitälern praktizieren. Dies hat die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates beschlossen, um ein Schlupfloch in ihrem Konzept zu vermeiden. 
 
Mitte Januar hatte sich die SGK entschieden, den Ende 2009 auslaufenden Zulassungsstopp für neue Arztpraxen bis Ende 2011 zu verlängern und künftig auf die Spezialärzte zu beschränken. Näher regeln musste sie nun insbesondere noch, was unter Spezialisten zu verstehen ist. 
 
Laut Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) löste die SGK das Problem, indem sie die vom Stopp ausgenommenen Kategorien der Grundversorger auflistete. Verschont bleiben sollen danach Allgemeinmediziner, praktische Ärzte und Internisten mit Innerer Medizin als einzigem Weiterbildungstitel sowie Kinder- und Jugendmediziner.

Neu in den Zulassungstopp einbeziehen will die Kommission den ambulanten Bereich der Spitäler. Vor den Medien verwies Stahl am Freitag auf «unschöne Beispiele» von Spezialisten, die in Spitälern auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung Privatpatienten ambulant behandelten.
 
Im Juni vor beide Räte 
 
Die Kommission wird ihre Initiative im März bereinigen und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Behandelt und verabschiedet werden soll das Geschäft von beiden Kammern in der Junisession. «Damit sind wir im Fahrplan», sagte Stahl. ringlichkeitsrecht sei nicht nötig. 
 
Die Nationalratskommission musste die Zügel in die Hand nehmen, weil Kommission und Plenum des Ständerates im vergangenen Dezember nach über vierjährigem Ringen um eine Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten kapituliert hatten. Der umstrittene Ärztestopp war zuvor schon zwei Mal verlängert worden. 
 
Ins Stocken geraten sind die ordentlichen KVG-Teilvorlagen betreffend Managed Care, Kostenbeteiligung der Patienten und Vertragsfreihet. Die SGK hat ihre Subkommission beauftragt, für die übernächste Sitzung einen «Verfahrensvorschlag» zu unterbreiten.

 

Gegen die Familienarmut. Kommission sistiert Projekt für neue Ergänzungsleistungen

Bern (sda) So bald wird es keine Ergänzungsleistungen (EL) für bedürftige Familien geben. Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates ihr Projekt sistiert und bei der Verwaltung einen Alternativvorschlag bestellt. 
 
Fast acht Jahre sind vergangen, seit der Nationalrat zwei Initiativen von Jacqueline Fehr (SP/ZH) und Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) für Familien-EL nach dem «Tessiner Modell» gutgeheissen hat. Nach der kontroversen Vernehmlassung zu drei Modellen wollte die SGK nun gegen starken Widerstand in ihren eigenen Reihen die Detailberatung aufnehmen. 
 
Dazu kam es wegen des erfolgreichen Sistierungsantrages nicht, wie SGK-Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Freitag mitteilte. Gebremst wurde die Kommission laut Stahl insbesondere durch die «hohe Wahrscheinlichkeit», dass die neuen Ergänzungsleistungen im Gegensatz zu jenen bei der AHV und IV auch ins Ausland ausbezahlt werden müssten. 
 
Die Verwaltung soll deshalb der SGK eine Alternative unterbreiten, die eine Exportierbarkeit der Leistungen
ausschliesst. Neben weiteren Sicherungen und Varianten wie einem Rahmengesetz zur Existenzsicherung lässt die Kommission auch die Möglichkeit prüfen, die Einführung der Familien-EL den Kantonen anheimzustellen.

 

13. Februar 2009