Bern (sda)
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will die Vorschläge des abtretenden Gesundheitsministers Pascal Couchepin gegen den Kostenschub im Gesundheitswesen weiter zusammenstreichen. Gleichzeitig schlägt sie zahlreiche neue Massnahmen vor.
Wie Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag erklärte, möchte die von ihm präsidierte Kommission unter anderem auf die Medikamentenpreise einwirken. Der Zuschlag auf den Fabrikabgabepreisen soll von heute 12 auf noch 8 Prozent gesenkt werden. Die SGK verspricht sich davon Einsparungen in der Höhe von 120 bis 130 Millionen Franken.
Weiter soll der Selbstbehalt nur noch bei den Versicherten 10 Prozent betragen, wenn sie sich einem Managed Care-Modell oder einem Hausarztmodell angeschlossen haben. Sonst soll generell ein Selbstbehalt von 20 Prozent gelten. Der Nationalrat hatte hier noch einen Katalog von Ausnahmen vorgesehen. Dieser scheine der Ständeratskommission nicht geeignet, sagte Schwaller.
Nichts wissen will die Kommission von einem Obligatorium für telefonische Arztkonsultationen, wie sie der Nationalrat in der Herbstsession beschloss. Hingegen folgte die SGK des Ständerats dem Nationalrat in der Ablehnung der umstrittenen Praxisgebühr von 30 Franken.
Laut Schwaller erhöhen die Vorschläge seiner Kommission das Sparpotenzial des Massnahmenpakets wieder auf etwa 500 Millionen Franken. Der Nationalrat hatte das Sparvolumen mit den vorgenommenen Änderungen auf geschätzte 180 bis 200 Millionen Franken reduziert.
Pensionskassen: Ständeratskommission auf Kompromisssuche
Bern (sda) Der Deckungsgrad der Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden soll verbessert werden. Die Sozialkommission (SGK) des Ständerates sucht noch nach der richtigen Lösung. Sowohl der Vorschlag des Bundesrates wie der Kantone sei nicht mehrheitsfähig.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass die öffentlich- rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen einen Deckungsgrad von 100 Prozent ausweisen. Er will ihnen bis zur Vollkapitalisierung 40 Jahre Zeit geben. Insgesamt wären dazu rund 28 Milliarden Franken nötig.
Wie SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag vor den Medien erklärte, ist diese 100-Prozent-Lösung im Parlament ebensowenig durchsetzbar wie der Antrag der Kantone, nur auf 70 Prozent zu gehen. Dies würde nur 3 Milliarden kosten. Die SGK werde am 10. November für die Dezembersession einen Kompromissantrag vorbereiten.
Die Kommission werde zwischen einem Antrag auf 75 Prozent (Kosten 5 Milliarden) und 87 Prozent (14 Milliarden) entscheiden und diesen ins Plenum tragen, sagte Schwaller. Zwischen den Vorstellungen des Bundes und der Kantone solle das «juste milieu» gefunden werden.
Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf hat der Bundesrat die Übergangsfrist von 30 auf 40 Jahre verlängert. Damit will er den hohen Kosten Rechnung tragen, die mit der Ausfinanzierung auf einzelne Kantone vor allem in der Westschweiz zukommen.
Staatsgarantie statt Ausfinanzierung
Solange Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht voll ausfinanziert sind, brauchen sie weiterhin eine Leistungszulage des öffentlichen Gemeinwesens (Staatsgarantie). Ausserdem müssen sie über einen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Finanzierungsplan verfügen.
Die Pensionskassen müssen nach Ansicht des Bundesrates die fälligen Renten sowie Risiko- und Austrittsleistungen immer zu 100 Prozent auszahlen können. Andernfalls seien Sanierungsmassnahmen wie Beitragserhöhungen, Rentenkürzungen oder Anlageoptimierungen zu ergreifen.