Als erste Kammer hatte der Nationalrat im März 2008 die Erhöhung des Frauen-Rentenalters beschlossen, ohne die Frühpensionierung sozial abzufedern. Auf den zweiten Revisionsteil, mit dem der Bundesrat eine Vorruhestandsleistung bzw. Überbrückungsrente im Gesetz über die Ergänzungsleistungen vorschlug, trat er gar nicht erst ein.
Die Ständeratskommission beschloss nun mit 11 zu 0 Stimmen Eintreten auf die erste Vorlage der 11. AHV-Revision, wie ihr Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag mitteilte. Die Frage des Frauen-Rentenalters stellte sie aber zurück. Zuerst will sie am 19. Februar über das Eintreten auf den zweiten Teil entscheiden.
Zu rasch abgeschrieben
Der Nationalrat habe die Überbrückungsrente wohl etwas rasch abgeschrieben, sagte Schwaller vor den Medien. Die Kommission habe die Verwaltung beauftragt, Berechnungen zum bundesrätlichen Modell anzustellen. Durchgerechnet würden auch ein differenzierter Kürzungsausgleich nach Vorbezugsdauer und Einkommen sowie Beihilfen an Überbrückungsrenten.
Laut Schwaller sollten von Überbrückungsrenten jene profitieren, die zwar keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, deren Einkommen aber 60 000 oder 70 000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Der SGK-Präsident erwartet einen engen Eintretensentscheid. Die Bereitschaft zu einer Lösung sei aber spürbar.
Gegen Couchepins Mini-Revision
Keine Gefolgschaft fand Sozialminister Couchepin mit dem Vorschlag, die 11. AHV-Revision auf rein technische Anpassungen zu beschränken, das heisst das Frauen-Rentenalter und die allfällige Überbrückungsrente in die 12. Revision zu verweisen. "Wir können nicht immer alles verschieben", sagte Schwaller.
Im Übrigen fällte die SGK erste Detailentscheide zum AHV-Gesetz. Die Beitragserhöhung von 7,8 auf 8,1 Prozent für Selbständigerwerbende lehnte sie ab. Im Gegensatz zum Nationalrat will sie den Bundesrat zum Verzicht auf eine Rentenanpassung ermächtigen, wenn der AHV-Fonds 45 Prozent einer Jahresausgabe unterschreitet.
27. Januar 2009