Bern (sda) Die Abzocker-Initiative (<a title="" href="/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20080080">08.080</a>) soll dem Volk mit einem direkten Gegenvorschlag vorgelegt werden, der weniger weit geht als die Initiative. So möchte es die Rechtskommission des Nationalrats. Sie empfiehlt Initiative und Gegenvorschlag zur Annahme.

Die Kommission sprach sich mit 18 gegen 8 Stimmen für den direkten Gegenvorschlag aus, wie Kommissionspräsidentin Anita Thanei (SP/ZH) am Freitag vor den Medien sagte. Dagegen stimmten die 8 SVP-Mitglieder der Kommission: Die SVP möchte die Initianten mit einer Revision des Aktienrechts zum Rückzug der Initiative bewegen.

Bei diesem Plan blieb die SVP, obwohl der Gegenvorschlag teilweise ihren eigenen Anliegen entspricht. Die SP wiederum machte Kompromisse beim Gegenvorschlag. Die Beweggründe seien auf allen Seiten nicht nur edler Natur, sagte der Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger zum parteipolitischen Seilziehen eineinhalb Jahre vor den Wahlen.

Spielraum bei Geschäftsleitungslöhnen

Oberstes Ziel der Abzocker-Initiative ist es, Lohn- und Boni-Exzesse zu verhindern. Was die Verwaltungsratslöhne betrifft, sind die Initiative und der nun gewählte direkte Gegenvorschlag deckungsgleich: Beide verlangen, dass die Aktionäre jährlich über den Gesamtbetrag der Vergütungen abstimmen.

Gemäss der Initiative soll dies auch für die Löhne der Geschäftsleitung und des Beirates gelten. Der Gegenvorschlag will den Firmen hier Spielraum lassen: Über die Entschädigungen der Geschäftsleitung soll nur dann die Generalversammlung bestimmen, wenn die Statuten dies vorsehen.

Mehr Spielraum gibt der Gegenvorschlag den Unternehmen auch bei der Wahl des Verwaltungsrates. Die Initiative verlangt eine jährliche Wahl jedes Mitglieds. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Amtsdauer der Verwaltungsräte ein Jahr beträgt, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen. Die Höchstdauer beträgt drei Jahre.

Goldene Fallschirme nicht ganz verboten

Im Unterschied zur Initiative verbietet der Gegenvorschlag zudem "goldene Fallschirme" und Antrittsprämien nicht vollständig. Sie sollen nur "grundsätzlich untersagt" werden, was Ausnahmen möglich macht.

Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag wollen das Organ- und Depotstimmrecht abgeschaffen. Der Gegenvorschlag hält aber zusätzlich fest, dass zur institutionellen Stimmrechtsvertretung nur die von der Generalversammlung gewählte unabhängige Stimmrechtsvertretung berechtigt ist.

Keine Freiheitsstrafen

Im Unterschied zur Initiative verzichtet der Gegenvorschlag darauf, Strafbestimmungen in die Vorlage aufzunehmen. Die Initiative sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu sechs Jahresvergütungen vor.

Der Gegenvorschlag setzt auf die Rückzahlung von Geldern: Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sollen Leistungen zurückerstatten müssen, wenn diese in einem "Missverhältnis" zur erbrachten Gegenleistung stehen.

Auch Ja zur Initiative

Die Mehrheit der Rechtskommission sprach sich aber nicht nur für den direkten Gegenvorschlag aus, sondern - mit 16 zu 9 Stimmen - auch für die Initiative. Es seien unterschiedlich zusammengesetzte Mehrheiten, erklärte Nidegger.

Für den Stichentscheid empfiehlt die Kommission den direkten Gegenvorschlag zur Annahme. Dies sei zwar für viele unbefriedigend, aber rechtlich zwingend, sagte Thanei. Das Parlamentsgesetz schreibt vor, dass das Parlament bei der Stichfrage den Gegenvorschlag empfehlen muss, wenn es beide Vorlagen zur Annahme empfiehlt.

Die SVP will in der Märzsession den Kommissionsentscheid mittels Ordnungsantrag rückgängig machen. Der Entscheid gegen ihren indirekten Gegenvorschlag war am Donnerstag äusserst knapp gefallen, mit Stichentscheid der Präsidentin.

 

sda, 26.02.2010