Als Konsequenz auf die "schlechte Bewirtschaftung" der Datenbank für den Staatsschutz fordert die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eine provisorische Datensperre. Was nicht ordnungsgemäss überprüft wurde, soll vorerst nicht verwendet werden dürfen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter soll bestimmen, welche Daten in der Datenbank ISIS gelöscht oder behalten werden dürfen. Dies schlägt die GPDel dem Bundesrat vor, wie GPDel-Präsident Claude Janiak am Mittwoch vor den Medien sagte. Bis Mitte 2012 soll diese Überprüfung beendet sein.

Überprüft werden müssten die Personeneinträge periodisch, erstmals fünf Jahre nach der ersten Meldung. So sieht es das Gesetz vor. Zwischen 2005 und 2008 hat der ehemalige Nachrichtendienst Analyse und Prävention (DAP) dies aber weitgehend unterlassen, wie die GPDel feststellte.

Wie viele Personeneinträge von einer Sperre betroffen wären, kann die GPDel nicht beziffern. Es sei bekannt, dass über 100'000 periodische Beurteilungen nicht gemacht worden waren. Weil einige Einträge aber doppelt geführt sind, betrifft die Sperre unter 100'000 Personen.

Daten auf Vorrat

In einer weiteren seiner insgesamt 17 Empfehlungen fordert die GPDel eine genauere Definition der Drittpersonen, die auch in der Datenbank erfasst werden. Heute finde teilweise eine "Datensammlung auf Vorrat" statt, sagte Janiak.

Wer in Verbindung steht mit einer staatsschutzrelevanten Person, wird als Drittperson eingetragen. Nach der dritten Meldung wird eine Person automatisch als "Gefahr für die innere Sicherheit" geführt. Das führe zu Situation, dass Institutionen wie Universitäten als staatsschutzrelevant gälten.

Einstellen möchte die GPDel auch die Fotopasskontrolle. Dabei werden Personen beim Grenzübergang einzig aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit registriert und in ISIS eingetragen. Daten, die nur aufgrund dieses Fahndungsprogramm eingetragen wurden, seien zudem zu löschen. Der Bundesrat hat bis Ende Oktober Zeit, um auf die Empfehlungen einzugehen.

 

SDA, 30.06.2010