Zum Massnahmenpaket gegen die steigenden Kosten in der Krankenversicherung zeichnet sich weiterhin keine Einigkeit ab. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will an mehreren Divergenzen zum Nationalrat festhalten und die Massnahmen nicht bis Ende 2013 befristen.

Ohne Gegenstimme habe die SGK die Dringlichkeitsklausel abgelehnt, erklärte Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien. Die Kostensenkungsmassnahmen sollen nach Ansicht der ständerätlichen SGK ab Anfang 2011 im ordentlichen Recht verankert werden.

Ohne Gegenstimme sprach sich die Kommission erneut dafür aus, die Frage des differenzierten Selbstbehalts aus dem Massnahmenpaket herauszubrechen und im Rahmen der «Managed Care»-Vorlage zu regeln. Der Nationalrat hat dieses Ansinnen bereits einmal abgelehnt.

Auch materiell sind sich die Räte in der Frage des Selbstbehalts nicht einig. Geht es nach dem Nationalrat, soll künftig 20 Prozent selber bezahlen, wer ohne vorgängige Konsultation des Hausarztes direkt zum Spezialisten geht. Alle anderen würden 10 Prozent bezahlen. Nach dem Ständerat sollen alle 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen, ausser wer einem «Managed Care»-Modell angeschlossen ist.

Mit 8 gegen 3 Stimmen hält die Kommission an ihren Vorschlägen zur Senkung der Medikamentenpreise fest. Die Krankenkasse soll nur Medikamente vergüten, die höchstens 10 Prozent mehr kosten als das günstigste Medikament mit dem gleichen Wirkstoff.

Knapp mit 6 zu 5 Stimmen lehnte die Kommission weiter den Vorschlag des Nationalrats ab, Provisionen, Courtagen und Telefonwerbung zu verbieten. Die SGK hält auch daran fest, dass in den Rechnungen die Diagnosen verschlüsselt aufgeführt werden müssen.

 

19. Januar 2010