<p><strong>- &quot;Ein Kind, eine Zulage&quot; - Familienzulagen für Selbständige bleiben umstritten<br />- 6. IV-Revision - Renten für Schleudertrauma bleiben unter Druck <br />- AHV-Revision - Ständeratskommission unterstützt unbestrittene AHV-Massnahmen<br />- Unfallversicherung - Ständeratskommission will UVG-Revision zurückweisen</strong></p>

"Ein Kind, eine Zulage" - Familienzulagen für Selbständige bleiben umstritten

Ob künftig auch Selbständigerwerbende Familienzulagen erhalten sollen, bleibt umstritten. Die Sozialkommission des Ständerat hat den Vorschlag aus dem Nationalrat durchberaten, in der Gesamtabstimmung aber mit Stichentscheid des Präsidenten zur Ablehnung empfohlen.

Entscheiden wird der Ständerat in der Frühjahrssession, wie SGK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien sagte. Dort war die Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative des früheren Nationalrats Hugo Fasel (CSP/FR) zurückgeht, schon immer umstritten.

Zuerst wollte die kleine Kammer gar nicht darauf eintreten. Die Kantone sollten entscheiden, ob auch Selbständigerwerbende Familienzulagen erhalten sollen.

Nachdem der Nationalrat seinen Willen bekräftigte, diese sozialpolitische Neuerung zu schaffen, trat der Ständerat letzten März mit 23 zu 20 Stimmen ein und beauftragte die Kommission, die Detailberatung durchzuführen. Dabei hat die SGK im Vergleich zum Nationalrat zwei Differenzen geschaffen.

Umstrittener Wechsel für Bauern

Gemäss Vorschlag des Nationalrats sollen sich die Selbständigerwerbenden einer Familienausgleichskasse anschliessen, so wie es die Arbeitgeber tun. Finanziert würden die Zulagen aus prozentualen Beiträgen auf Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die SGK möchte hier aber einen Plafond festlegen: Nur auf Einkommen bis zu 126'000 Franken sollen Beiträge erhoben werden

Mit 7 zu 5 Stimmen schlägt die SGK ihrem Rat zudem vor, dass Landwirte künftig wie Selbständigerwerbende behandelt werden. Zurzeit werden ihre Familienzulagen zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch die Kantone bezahlt.

Um den Bauern diesen Wechsel schmackhaft zu machen, beschloss die SGK mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion, die den Bund verpflichten würden, die mit dem Systemwechsel verbundenen Einsparungen im Umfang von 90 Millionen Franken der Landwirtschaft zu belassen.

 

6. IV-Revision - Renten für Schleudertrauma bleiben unter Druck 

Für Personen mit Schleudertrauma dürfte die 6. IV-Revision Verschlechterungen bringen: Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will nicht darauf verzichten, diese Renten zu hinterfragen.

Mit 10 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Ständerat, sich in diesem Punkt dem Nationalrat anzuschliessen, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) vor den Medien sagte. Die 6. IV-Revision sieht eine systematische Überprüfung von jenen Renten vor, die mit "organisch nicht erklärbaren Krankheitsbildern" begründet sind.

Untersucht werden sollen neben Schleudertraumata etwa Fälle von chronischer Müdigkeit oder Schmerzerkrankungen. Eine Minderheit der Kommission wollte den Bundesrat dazu verpflichten, eine Liste mit jenen Diagnosen zu erstellen, die von einer Überprüfung ausgeschlossen sind.

Dies lehnte die Kommission jedoch mit 7 zu 4 Stimmen ab. Sie folgte dem Nationalrat, dessen Formulierung ein Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts berücksichtigt.

Im Frühjahr unter Dach

Bei der 6. IV-Revision bleiben verschiedene kleinere Differenzen zwischen den Räten. So möchte die Ständeratskommission im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat auch mit Spitälern und Werkstätten Eingliederungsmassnahmen vereinbaren kann. Kuprecht geht jedoch davon aus, dass die Differenzen in der Frühjahrssession bereinigt werden.

Ziel des ersten Teils der 6. IV-Revision ist es, das defizitäre Sozialwerk jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Nachdem mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.

Rente als Brücke

Dazu wird bei der regelmässigen Überprüfung der Renten die Schraube angezogen, um den verbreiteten Eindruck "einmal Rente, immer Rente" durch das Credo "Rente als Brücke zur Eingliederung" zu ersetzen.

Bis 2018 sollen rund 17'000 Rentner zurück in den Arbeitsmarkt finden. Bereits beschlossen haben die Räte, dass es keine Behindertenquote geben soll: Grosse Firmen werden nicht dazu verpflichtet, mindestens ein Prozent der Stellen für Behinderte zu reservieren.

 

AHV-Revision - Ständeratskommission unterstützt unbestrittene AHV-Massnahmen

Die unbestrittenen Elemente der 11. AHV-Revision sollten im Parlament nicht auf Widerstand stossen. Die Sozialkommission des Ständerats (SGK) empfiehlt die Vorschläge des Bundesrats einstimmig zur Annahme. Die Änderungen könnten möglicherweise schon 2012 in Kraft treten.

Nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision im letzten Herbst im Parlament hatte der Bundesrat beschlossen, das Reformvorhaben zu etappieren. Das erste - unbestrittene - Massnahmenpaket stiess nun wie erwartet in der SGK auf Zustimmung. Es bringe einige Fortschritte und Vereinfachungen, sagte SGK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien.

Unter anderem sollen AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen nicht mehr als das 50-fache des Mindestbeitrages ausmachen. Vereinfachungen plant der Bundesrat bei der Erhebung der AHV-Beiträge. Weiter soll ein Register für Ergänzungsleistungen geschaffen werden.

Die eigentliche AHV-Revision - unter anderem mit der Frage des Rentenalters - soll erst in der nächsten Legislatur behandelt werden.

 

Unfallversicherung - Ständeratskommission will UVG-Revision zurückweisen

Der Bundesrat muss bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) über die Bücher. Nach dem Nationalrat will nun auch die Sozialkommission (SGK) des Ständerats diese Vorlage an den Bundesrat zurückweisen.

Die SGK empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung die Rückweisung der UVG-Revision. Die Regierung solle sich bei der Revision auf das Notwendigste beschränken, sagte SGK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien in Bern.

Dieser Meinung war letzten September auch der Nationalrat: Er hatte die Vorschläge des Bundesrats mit 108 zu 63 Stimmen zur Überarbeitung an den Absender zurückgeschickt.

Gegen die Revision ins Zeug gelegt hatten sich vor allem die Sozialpartner. Sie kritisierten, dass die bislang gut funktionierende Sozialversicherung "ohne Not geschwächt" würde. Die Revision sei in dieser Form nur im Interesse der privaten Versicherungswirtschaft.

Gleichzeitig hatte der Nationalrat letzten Herbst beschlossen, die Behandlung eines zweiten Revisionspakets über die Organisation und die Nebentätigkeiten der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) zu sistieren. Über Einreten solle erst entschieden werden, wenn die grosse Kammer über die erste Vorlage in der Gesamtabstimmung befunden hat.

Diesem Vorgehen will sich auch die SGK des Ständerats anschliessen. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Beratung dieser Vorlage aufzuschieben. Über beide Anträge wird die kleine Kammer voraussichtlich in der Frühjahressession entscheiden.

 

 

SDA, 01.02.2011