<ol><li>​Zivildienst - Nationalratskommission will doch keine höheren Hürden</li>
<li>Armee - Botschaftsschutz durch Schweizer Armee ein letztes Mal verlängern (12.039)</li></ol>

Zivildienst - Nationalratskommission will doch keine höheren Hürden

Männer, die statt Militärdienst Zivildienst leisten wollen, sollen dies weiterhin auf Gesuch hin tun können. Die sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates will nun doch keine Gesetzesänderung, um die Hürden zum Zivildienst wieder zu erhöhen.

Seit 1. April 2009 müssen Männer, die zivilen statt militärischen Dienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten, sondern lediglich den Tatbeweis erbringen. Unmittelbar nach dieser Neuerung stieg die Zahl der Zivildienstgesuche stark an.

Zulassungsregeln verschärft

Der Bundesrat verschärfte im Februar 2011 die Zulassungsregeln und hatte damit Erfolg: Die Zahl der Gesuche ging zurück. Die SIK-Mehrheit sei entgegen ihrer früheren Meinung zum Schluss gekommen, dass Gesetzesänderungen vorläufig nicht nötig seien, sagte Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) am Dienstag in Bern vor den Medien.

Die Kommission fällte den Entscheid mit 14 zu 10 Stimmen. Gleichzeitig gab sie einen Bericht bis 2014 in Auftrag. Darin soll untersucht werden, wie weit der Tatbeweis mit den neuen Armeebeständen vereinbar ist. Das Parlament beschloss im Herbst 2011, den Sollbestand bei 100'000 Armeeangehörigen festzusetzen.

Die Mehrheit der SIK sei der Auffassung, dass sich die Zahl der Zivildienst-Gesuche dank der strengeren Zulassungsbestimmungen auf normalem Niveau bewege, sagte Galladé. Der Bestand der Armee sie durch die Abkehr vom Militärdienst nicht gefährdet.

Minderheit: Abwarten ist fahrlässig

Der Zivildienst erhöhe zudem die Wehrgerechtigkeit. Mehr Menschen als vor der Abschaffung der Gewissensprüfung erfüllten derzeit ihre Dienstpflicht. "Es ist besser, wenn sie Zivildienst leisten als wenn sie ausgemustert werden", sagte Galladé dazu.

Die Minderheit der SIK dagegen findet es laut Galladé fahrlässig, mit den Gesetzesänderungen zuzuwarten. Die beiden Dienste seien nicht vergleichbar, auch wenn der Dienst in Zivil anderthalb Mal so lange dauert wie der Dienst in Uniform. "Zivis" hätten im Gegensatz zu Armeeangehörigen einen Acht-Stunden-Tag.

Den Einstieg in den Zivildienst hält die Minderheit nach wie vor für zu leicht. Zudem zweifelt sie an der Verfassungsmässigkeit des Tatbeweises, da die Verfassung die freie Wahl zwischen Zivildienst und Militärdienst nicht vorsieht. Auch will die Minderheit, dass der Ständerat zu früheren Beschlüssen der grossen Kammer oder ihrer SIK für weitere Verschärfungen Stellung nimmt.

Vor der Abschaffung der Gewissensprüfung wollten jährlich weniger als 2000 Dienstpflichtige Zivildienst statt Militärdienst leisten. 2009 wurden 6720 Personen zum Zivildienst zugelassen. 2011 - als die Zulassungshürden erhöht wurden - waren es nach Angaben der Vollzugsstelle für den Zivildienst (ZIVI) noch 4670 Personen. 

Armee - Botschaftsschutz durch Schweizer Armee ein letztes Mal verlängern

Botschaftsgebäude sollen in der Schweiz ab 2015 nicht mehr von Soldaten bewacht werden. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) will das Mandat für den Botschaftsschutz nur noch einmal verlängern.  (12.039)

Die Kommission habe die Vorschläge des Bundesrats zum Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden in einem Punkt abgeändert, sagte SIK-Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern.

Die SIK will dazu in dem Bundesbeschluss festhalten, dass die subsidiären Einsätze - darunter der Botschaftsschutz - "bis längstens am 31. Januar 2015 und letztmals" verlängert wird.

Die Kommissionsmehrheit ist laut Galladé der Meinung, dass der Botschaftsschutz als zivile Aufgabe dauerhaft von der Polizei übernommen werden soll. Gleichzeitig habe die SIK anerkannt, dass es Kantone gebe, die noch Zeit brauchten, um genügend Polizisten anzustellen.

Deshalb empfiehlt sie ihrem Rat mit 24 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Vorlage des Bundesrats in der abgeänderten Form zuzustimmen.

Vorgesehen ist, die Assistenzeinsätze zu verlängern, aber die Zahl der Armeeangehörigen im Botschaftsschutz schrittweise von 125 auf 80 zu senken. Reduzieren will der Bund auch sein Engagement bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr.

Die Zahl der als Air Marshals eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit soll von 20 auf 10 gesenkt werden. Ganz auslaufen soll der Einsatz von Soldaten als Ground Marshals sowie der Assistenzdiensteinsatz der Armee zur Unterstützung des Grenzwachtkorps.


SDA, 3. April 2012