Sicherheit - Nationalratskommission befragt Kantone zur inneren Sicherheit 

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) begrüsst, dass der Bundesrat bei der inneren Sicherheit die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen klarer regeln will. Sie verlangt aber zusätzliche Informationen.

 
Der Sicherheitsbericht des Bundesrates enthalte weitreichende Vorschläge, sagte SIK-Präsidentin Chantal Galladé am Dienstag vor den Medien in Bern. Für manche wären Verfassungsänderungen nötig. Die Kommission wolle deshalb die Kantone anhören, bevor sie sich dazu äussere.
Vom Bundesrat verlangt die Kommission zusätzliche Informationen. Sie möchte wissen, wie seine Vorschläge mit dem neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zu vereinbaren sind.
Der Bundesrat hatte im Bericht eine Auslegeordnung vorgenommen, die eine Reihe von Problemen zutage förderte. So enthält die Bundesverfassung heute keine Bestimmung, die dem Bund beim Staatsschutz eine Kompetenz zuweist. Der Bundesrat will dafür eine Verfassungsgrundlage schaffen.
Eine solche wünscht der Bundesrat auch für Polizeiaufgaben des Bundes ausserhalb eines Strafverfahrens. Es geht dabei zum Beispiel um präventive verdeckte Ermittlungen in Internet-Chatrooms. Auf eine solidere rechtliche Basis stellen will der Bundesrat ferner die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden.
Gleichzeitig hält er fest, dass subsidiäre Einsätze der Armee nicht zu einer Aushöhlung der kantonalen Kompetenzen führen dürften. Er rügt in diesem Zusammenhang die Kantone sogar: Es sei unschwer zu erkennen, dass die Verlagerung von Aufgaben von den Kantonen hin zum Bund mit mangelnden Ressourcen in den Kantonen zusammenhingen, heisst es im Bericht.
 

Nationalratskommission kritisiert hohe Zahl von Pendenzen

Armee - Armeewaffen trotz möglicher Gefahr nicht entzogen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) kritisiert, dass nicht rascher gehandelt wird, wenn sich Armeewaffen in den falschen Händen befinden. Sie fordert Massnahmen.

 

Die Kommission möchte, dass die Behörden jemandem die Armeewaffe sofort wegnehmen, wenn ein Problem erkannt ist. Heute seien 733 Problemfälle pendent, sagte SIK-Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Die Kommission habe diese Zahl "mit Empörung" zur Kenntnis genommen.
Dass so viele Fälle pendent sind, ist laut Galladé teilweise mit deren Komplexität zu erklären, aber auch mit fehlenden Personalressourcen und einer mangelnden Koordination zwischen Bundesbehörden und Kantonen.
Unverzüglich handeln
Die Kommission hat einstimmig eine Motion gutgeheissen, die vom Bundesrat verlangt, unverzüglich Massnahmen einzuleiten. Die Strafverfolgungsbehörden sollen militärische und zivile Waffen umgehend beschlagnahmen, wenn ihre Besitzer Drohungen ausstossen oder gewalttätig werden.
Entsprechend soll die Zusammenarbeit zwischen militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden bei Bund und Kantonen verbessert werden. Die Motion der ständerätlichen Kommission ist nicht umstritten: Der Ständerat stimmte oppositionslos zu.
Auch der Bundesrat stellte sich nicht gegen das Anliegen. Polizei und Behörden hätten zwar die rechtlichen Mittel, um Waffen unverzüglich beschlagnahmen zu können, doch könne die Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden.
Keine automatische Information
Zur Bekämpfung von Waffenmissbrauch sind im Parlament verschiedene Vorstösse hängig. Die Politik reagiert insbesondere auf zwei Todesfälle mit Armeewaffen Ende letzten Jahres. Der Nationalrat hiess eine Motion gut, die eine automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren verlangt.
Die ständerätliche Schwesterkommission sprach sich jedoch dagegen aus. Auch der Bundesrat lehnte dieses Ansinnen mit Hinweis auf die grosse Zahl hängiger Strafverfahren ab. Die Militärverwaltung müsste täglich 2500 Fälle bearbeiten, gab er zu bedenken.
 
 
SDA, 24. April 2012